Gesetzgebung: Aus Kin­der­lärm werden Kin­der­ge­räu­sche

27.05.2011

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt und Kinderlärm legalisiert: Geräusche durch Kinder fallen nicht mehr unter "schädliche Umweltbeeinträchtigungen". Auch das Bauplanungsrecht soll kinderfreundlicher werden.

Kinderlärm von Spielplätzen und Kindertagesstätten soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr pauschal wie Lärm aus anderen Quellen behandelt werden. Bisher konnten noch Grenzwerte für Geräuschimmissionen gegen Kinderlärm vorgebracht werden. Die Neuregelung verbietet nun, diesen als "schädliche Umwelteinwirkung" einzustufen – Grenzwerte spielen keine Rolle mehr.

Die Gerichte urteilten selten gegen den Kinderlärm, Klagen waren aber nie per se aussichtslos. Die bald gesetzlich festgeschriebene Toleranz verhindert Rechtsstreite schon im Voraus, Kinderlärm ist kein Klagegrund mehr. Dahinter steht das Signal des Gesetzgebers, eine kinderfreundliche Gesellschaft zu fördern.

Bisher scheiterten Kindertagesstätten nicht nur am Bundes-Immissionsschutzgesetz - auch das Bauplanungsrecht bremst Kindertagesstätten in Wohngebieten aus. Die Bundesregierung plant eine weitere Gesetzesänderung, nach der Kindertagesstätten bei angemessener Größe in Wohngebieten regelmäßig zulässig sein sollen.

ssc/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Erbrechtliche Gleichstellung: Späte Gerechtigkeit für nichteheliche Kinder

Schulpflicht und Elternrecht: Fürs Leben lernen geht nicht ohne Schule

Erweitertes Führungszeugnis: Gesetzliche Neuregelegung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tritt in Kraft

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: Aus Kinderlärm werden Kindergeräusche . In: Legal Tribune Online, 27.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3374/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen