Niedersachsen will neuen Straftatbestand: Haft­strafen für Handy-Gaffer?

29.09.2016

Seit Smartphones weit verbreitet sind, kommt es bei Unfällen häufiger vor, dass Schaulustige Fotos und Videos schießen - und dabei möglicherweise Rettungskräfte behindern. Bisher ist Gaffen nicht strafbar, das könnte sich jedoch ändern.

Schaulustige filmen und fotografieren Unfälle zunehmend mit ihren Smartphones. Weil sie dadurch nicht helfen, sondern im Gegenteil im Weg stehen und Rettungskräfte behindern können, fordert Niedersachsen eine Verschärfung der strafrechtlichen Konsequenzen.

Wie Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte, habe das Land über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative angeschoben. Wenn durch das Verhalten der Gaffer Rettungsarbeiten behindert würden oder Bilder der Opfer im Netz landeten, müsse das härter bestraft werden, so der Minister.

Bloßes "im Weg sitzen" soll strafbar sein

Nach geltender Rechtslage begeht derjenige, der Rettungskräften im Weg steht, womöglich eine Ordnungswidrigkeit. Zudem kann die Polizei nach dem jeweils geltenden Landesrecht einen Platzverweis erteilen. Strafrechtliche Konsequenzen können sich aber allenfalls nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB) ergeben, wenn die Opfer fotografiert werden.

Laut der Gesetzespläne, soll sich künftig ein neuer Straftatbestand im StGB finden. Dieser soll die Strafbarkeit des Gaffer-Verhaltens wie folgt normieren: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Dabei soll "behindern" alles umfassen, was Einsätze zumindest erschwert - also auch ein bloßes Sitzen- oder Stehenbleiben, das Retter an ihrer Arbeit hindert.

Auch die dauerhafte Beschlagnahme des Handys - selbst beim Versuch, Aufnahmen zu machen - soll erleichtert werden. Bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe angedroht bekommen soll, wer von einer toten Person eine Bildaufnahme macht und verbreitet, "die diese zur Schau stellt".

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Niedersachsen will neuen Straftatbestand: Haftstrafen für Handy-Gaffer? . In: Legal Tribune Online, 29.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20731/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen