Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung: Spielerkarte gegen die Spielsucht

22.08.2012

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der unter anderem eine Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer personenungebundenen Spielerkarte bei Geldspielgeräten schafft. Damit soll es Spielsüchtigen schwerer gemacht werden, ihrer Sucht nachzugehen.

Die Spielerkarte muss der Spieler wie einen Schlüssel einsetzen, um ein Geldspielgerät in einer Spielhalle oder Gaststätte nutzen zu können. Er erhält die Spielerkarte vom Aufsichtspersonal der Spielhalle beziehungsweise dem Gastwirt. Die Maßnahme ermöglicht eine Alterskontrolle und erschwert das gleichzeitige Spielen an mehreren Geräten, dient so also dem Spieler- und Jugendschutz. Die Einzelheiten seien in der Spielverordnung, auf Basis des "Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze" zu regeln, so eine hierzu ergangene Mitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

Die aus den Reihen der Grünen und SPD geforderte personalisierte Spielerkarte werfe hingegen eine Reihe datenschutzrechtlicher und technischer Fragen auf, die  zunächst zu klären seien. Vermutungen zur künftigen Ausgestaltung einer solchen personengebundenen Spielerkarte seien Spekulation, zu der das BMWi keine Stellung nehmen wollte.

Der Bundesverband der Automatenunternehmer begrüßt die Pläne der Regierung. Mit einer personenungebundenen Spielerkarte könne man sich anfreunden, so der Verband. Personengebundene Spielerkarten lehnt er dagegen ab.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung: Spielerkarte gegen die Spielsucht . In: Legal Tribune Online, 22.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6903/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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