Gerichtshof der Republik verurteilt Lagarde: Schuldig, aber ohne Strafe

19.12.2016

Schwerer Schlag für die mächtige Finanzmanagerin Christine Lagarde, auch wenn sie ohne Strafe bleibt: Sie wurde wegen fahrlässigen Handelns vom Gerichtshof der Republik in Frankreich schuldig gesprochen.

Im Fall der IWF-Chefin Christine Lagarde gibt es eine Entscheidung: Der Gerichtshof der Republik in Paris hat die frühere Ministerin am Montag für schuldig befunden, verhängte aber keine Strafe.

Lagarde hat nach dem Urteil des Gerichts in ihrer Zeit als französische Finanzministerin fahrlässig im Amt gehandelt. Der Vorwurf in dem Prozess lautete, Lagarde habe nachlässig gehandelt und damit eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht. Sie selbst hatte beteuert, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben.

Die Entscheidung erschüttert Lagardes Glaubwürdigkeit. Laut früheren Angaben aus Kreisen des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington gibt es keine Vorschrift, nach der Lagarde im Falle eine Verurteilung zwingend ihr Amt aufgeben müsste. Über das weitere Vorgehen werde der Exekutivrat der Finanzinstitution entscheiden.

Wird die IWF-Chefin ihren Posten verlieren?

Nach ihrer Verurteilung kündigte der IWF an, sein Führungsgremium zusammenzurufen. "Es ist zu erwarten, dass der Vorstand in Kürze zusammentritt, um die jüngsten Enwicklungen zu diskutieren", sagte IWF-Kommunikationschef Gerry Rice in einem Statement. Das Gremium hatte bereits in früheren Sitzungen mehrmals über die Folgen des Gerichtsverfahrens Lagardes in Frankreich diskutiert.

Das Gericht setzte sich mit seinem Urteil über die Staatsanwaltschaft hinweg, die sich gegen eine Verurteilung der Finanzmanagerin ausgesprochen hatte. Lagarde hörte das Urteil nicht. Sie war laut ihrem Anwalt Patrick Maisonneuve bereits in Washington.

Maisonneuve hätte in dem Strafprozess lieber einen Freispruch gesehen. Er ließ es jedoch offen, ob Lagarde gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. "Wir werden die Bedingungen prüfen", sagte er am Montag in Paris.

Lagarde ohne Einspruch gegen 400 Millionen Euro Zahlung

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Affäre um den Ex-Minister und Geschäftsmann Bernard Tapie. Lagarde stimmte 2007 einem Schiedsverfahren zu, um einen langwierigen und höchst komplexen Rechtsstreit mit Tapie beizulegen. Als die Schiedsmänner dem Unternehmer daraufhin eine hohe Summe von mehr als 400 Millionen Euro zusprachen, verzichtete Lagarde auf einen Einspruch. Das Gericht warf Lagarde vor, diesen nicht eingelegt zu haben.

Lagarde leitet den Weltwährungsfonds seit 2011 und gehört damit zum kleinen Zirkel der mächtigsten Frauen der Welt. Sie hatte im Prozess in der vergangenen Woche beteuert, sie sei unschuldig und habe nach bestem Gewissen gehandelt. Sie war von 2007 bis 2011 unter Präsident Nicolas Sarkozy französische Wirtschafts- und Finanzministerin gewesen. In dem Verfahren drohten maximal bis zu ein Jahr Haft und 15.000 Euro Strafe.

Der Gerichtshof der Republik tagt nur sehr selten. Er ist für Vergehen französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig. Das Sondergericht wurde 1993 geschaffen. Das Verfahren gegen Lagarde war allerdings erst der fünfte Prozess.

Das Schiedsverfahren im Rechtsstreit um Tapie erwies sich letztlich als eine schlechte Lösung. Inzwischen laufen Betrugsermittlungen gegen mehrere Beteiligte, weil es Verbindungen zwischen Tapie und einem der Schiedsleute gegeben haben soll. Der Schiedsspruch wurde deshalb bereits von Gerichten aufgehoben. Der 73-Jährige wurde zudem verurteilt, die Entschädigung von rund 400 Millionen zurückzuzahlen. Die nach ihm benannte Affäre gilt als noch lange nicht beendet.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gerichtshof der Republik verurteilt Lagarde: Schuldig, aber ohne Strafe . In: Legal Tribune Online, 19.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21516/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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