Gesetzentwurf zur Frauenquote: 30 Prozent nur in Aufsichtsräten

10.09.2014

Familienministerin Schwesig ist von ihrem ursprünglichen Vorhaben, eine verbindliche und ausnahmslose Frauenquote in Führungsetagen zu etablieren, offenbar abgerückt. Das zeigt neuer Gesetzentwurf. Demnach soll es für für kleine Vorstände keine Pflichtquote geben.

Ein am Mittwoch bekannt gewordener Referentenentwurf aus den Häusern von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) sieht keine Pflichtquote für sämtliche Vorstandsetagen vor. Darüber berichtet u.a. spiegel.de.

Geplant war, Unternehmen zu verpflichten, mindestens einen zusätzlichen Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts in den Vorstand aufzunehmen. Dies hätte jedoch in Vorständen, die etwa nur aus drei Mitgliedern bestehen, einer faktischen Quote von über 30 Prozent entsprochen. Wohl deshalb hat diese Regelung nicht den Weg in den Entwurf gefunden.

Eine gesetzliche Quote von 30 Prozent soll es allerdings wie beabsichtigt für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter Unternehmen geben. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2016 in Kraft treten.

Der Deutsche Juristinnenbund sieht hierin einen "wichtigen ersten Schritt" für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen. Der Bund hatte allerdings selbst eine Quote von 40 Prozent gefordert.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zur Frauenquote: 30 Prozent nur in Aufsichtsräten . In: Legal Tribune Online, 10.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13145/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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