Bundestag lehnt Frauenquote ab: Union schreibt sie sich aber ins Wahlprogramm

18.04.2013

Die Frauenquote in den Chefetagen der Top-Unternehmen ist gescheitert - vorerst. Wiedervorlage nach der Bundestagswahl. Die FDP rühmt sich, als einzige Fraktion mehrheitlich gegen eine Quotenregelung zu sein.

Union und FDP haben mit ihrer Mehrheit im Bundestag die rot-grüne Initiative zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten abgelehnt. Gegen den Antrag votierten in namentlicher Abstimmung 320 Abgeordnete. Union und FDP verfügen zusammen über 330 der insgesamt 620 Stimmen im Bundestag.

Zuvor hatten sich Koalition und Opposition im Parlament einen harten Schlagabtausch geliefert. In der mehrfach von Zwischenrufen unterbrochenen Debatte verteidigte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) die Ablehnung der rot-grünen Kompromissinitiative, die ab 2018 eine gesetzliche Quote von zunächst 20 Prozent vorsah. Die Union setze weiter auf Freiwilligkeit der Wirtschaft, sagte Kauder. Wenn es aber bis 2020 nicht gelinge, einen Frauenanteil von 30 Prozent zu erreichen, werde ein Gesetz erlassen.

CDU-Spitze schwenkt um

Die von SPD und Grünen regierten Länder hatten über den Bundesrat ein Kompromissmodell ins Parlament eingebracht, das die schrittweise Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bis auf 40 Prozent im Jahr 2023 vorsah. Nachdem einige Unionsfrauen gedroht hatten, der rot-grünen Initiative zuzustimmen, vollzog die CDU-Spitze am Montag einen Schwenk und sagte zu, eine feste Quotenregelung ins Wahlprogramm zu schreiben. Kauder versicherte, gleich nach der Wahl werde es dazu einen Gesetzentwurf der Union geben.

Bei der namentlichen Abstimmung über das von Hamburg entwickelte Quotenmodell wurden insgesamt 598 Stimmen abgegeben. Dafür stimmten 277 Abgeordnete. Es gab eine Enthaltung. Die Opposition verfügt einschließlich der Linken im Bundestag über 289 Stimmen. Ein Abgeordneter ist fraktionslos.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Bundestag lehnt Frauenquote ab: Union schreibt sie sich aber ins Wahlprogramm . In: Legal Tribune Online, 18.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8561/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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