BMI mahnt FragDenStaat ab: Urheberrecht oder Informationsfreiheit?

23.01.2014

Das BMI hat die Betreiber der Webseite FragDenStaat.de wegen der Veröffentlichung einer Stellungnahme abgemahnt. Das Ministerium hatte das Dokument zuvor selbst aufgrund einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben. Die Bundesregierung beruft sich in der Abmahnung auf das Urheberrecht.

Das Informationsportal hatte ein Gutachten von Juristen aus dem Bundesinnenministerium (BMI) veröffentlicht, in dem es um die Verfassungskonformität einer 2,5-Prozent-Hürde bei der Europawahl geht. Das Ergebnis: Eine solche Hürde wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Im Sommer 2013 beschloss der Gesetzgeber sogar eine Drei-Prozent-Hürde. Mehrere kleine Parteien, darunter die Piratenpartei, haben dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geklagt. Ende Mai 2014 wird das Europaparlament neu gewählt.

Vergangenes Jahr berief sich bereits das Bundesverteidigungsministerium auf eine Verletzung seines Urheberrechts, weil das WAZ-Rechercheblog Dokumente im Internet veröffentlicht hatte, die als Verschlusssache gekennzeichnet waren. Da die Funke-Mediengruppe, zu der die WAZ gehört, auf eine entsprechende Abmahnung nicht reagierte, reichte das Ministerium schließlich Klage beim Landgericht (LG) Köln ein.

cko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BMI mahnt FragDenStaat ab: Urheberrecht oder Informationsfreiheit? . In: Legal Tribune Online, 23.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10762/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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