FG Köln zu hochwertigen Tombolagewinnen: Anschaffungskosten nicht von der Steuer absetzbar

16.12.2013

Geschenke im Wert von über 35 Euro an Geschäftskunden können Unternehmen nicht von der Steuer absetzen. Ein solches Geschenk sind auch Lose für eine Tombola auf einem Firmenjubiläum, entschied das FG Köln in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Anlässlich eines Firmenjubiläums veranstaltete eine Computerfirma eine sogenannte Hausmesse und lud dazu ihre Kunden, aber auch potentielle Neukunden ein. Mit der Eintrittskarte konnte man an der Verlosung von fünf Kleinwagen im Wert von jeweils rund 13.000 Euro teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Tombola war jedoch, dass der jeweilige Kunde persönlich bei der Messe erschien.

Das Finanzamt erkannte die Anschaffungskosten für die Fahrzeuge anschließend nicht als Betriebsausgaben an, weil es sich dabei um Geschenke an Geschäftsfreunde gehandelt habe. Anschaffungskosten hierfür könnten gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie 35 Euro pro Person nicht übersteigen.

Der 13. Senat des Finanzgerichts (FG) Köln bestätigte die Auffassung des Finanzamtes im Ergebnis. Dabei hielt das Gericht allerdings nicht den gewonnenen Pkw, sondern die in den Losen verkörperte Gewinnchance für das Geschenk. Da auf der Jubiläumsveranstaltung letztlich 1.331 Teilnehmer mit gewinnberechtigten Losen anwesend waren, ergab sich für jeden Teilnehmer eine Gewinnchance von ca. 49 Euro. Die Freigrenze von 35 Euro war somit überschritten und die Anschaffungskosten in vollem Umfang vom Steuerabzug ausgeschlossen.

Ein Preisausschreiben oder eine sonstige Auslobung sei die Verlosung dagegen nicht gewesen. Die Klägerin könne sich schon deshalb nicht auf die Richtlinien der Finanzverwaltung berufen, wonach Preise anlässlich eines Preisausschreibens oder einer Auslobung keine Geschenke seien (Urt. v. 26.09.2013, Az. 13 K 3908/09).

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, ließ das FG die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

FG Köln zu hochwertigen Tombolagewinnen: Anschaffungskosten nicht von der Steuer absetzbar . In: Legal Tribune Online, 16.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10368/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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