FG Düsseldorf

Keine Gleichbehandlung von niederländischen "fiscale partners" und Ehegatten

03.02.2012

Steuerpflichtige, die als "fiscale partners" nach niederländischem Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden, sind bei der Eigenheimzulage Eheleuten nicht gleichgestellt. Dies entschied der 9. Senat des FG in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil.

Zwei nicht eheliche Lebensgefährten begehrten im Rahmen der Gewährung von Eigenheimzulage wie Eheleute behandelt zu werden. Dabei hatten sie für das Objekt in den Niederlanden bereits die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs genutzt. Zudem hatten sie in den Niederlanden einen notariellen Vertrag geschlossen, wonach sie nach niederländischem Recht als sogenannte "fiscale partners" "wie verheiratet" anzusehen sind.

Das Finanzamt und in der Folge das Finanzgericht (FG) folgten dem Antrag der Steuerpflichtigen nicht (Urt. v. 06.12.2011, Az. 9 K 4599/10 EZ).

Zum einen hätten die Steuerpflichtigen bereits in den Niederlanden im Rahmen der dortigen Steuerveranlagung eine Steuervergünstigung für das Haus in Anspruch genommen, so die Richter. Daher sei hinsichtlich dieser Immobilie ein Objektverbrauch eingetreten.

Zudem könnten die Eheleute nicht im Inland wie Eheleute behandelt werden. Zwar würden die Kläger aufgrund des notariellen Vertrags in den Niederlanden nach Art 1.2 Wet inkomstenbelasting 2001 für Zwecke der Einkommensteuer "wie Verheiratete" behandelt.Ungeachtet der Tatsache, dass die Kläger nicht die Förderung für ein Folgeobjekt, sondern eine zweite Förderung für ein Erstobjekt beantragten, sehe das Eigenheimzulagegesetz eine Förderung für verschieden geschlechtliche "fiscale partners" aber nicht vor. Dies sei auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BFH: Keine Eigenheimzulage für's Häuschen auf Kreta

Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Warum bei Immoblien der Trauschein ein Muss ist

Erbrechtliche Gleichstellung: Späte Gerechtigkeit für nichteheliche Kinder

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, FG Düsseldorf: Keine Gleichbehandlung von niederländischen "fiscale partners" und Ehegatten. In: Legal Tribune ONLINE, 03.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5481/ (abgerufen am 24.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete

Themen




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
24

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: