Falsche Erklärung bei Einstellung: Fristlose Kündigung eines Chefarztes wirksam

18.06.2012

Das Hessische LAG hat entschieden, dass ein Chefarzt fristlos gekündigt werden kann, wenn sich herausstellt, dass die bei seiner Einstellung abgegebene Erklärung zu fehlenden Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren falsch war. Der Kläger hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verschwiegen.

Vor seiner Einstellung als Chefarzt erklärte der Kläger schriftlich, dass er bisher weder gerichtlich bestraft noch disziplinarisch belangt worden sei und keine Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig seien.

Der Kläger war jedoch schon 2002, als er in einer Klinik in Niedersachsen tätig war, wegen fahrlässiger Tötung eines Neugeborenen zu einer Geldstrafe sowie zu Schmerzensgeld verurteilt worden.

Die Arbeitgeberin des Klägers erfuhr davon Ende August 2010 aus der Presse und suspendierte den Kläger mit sofortiger Wirkung vom Dienst. Anfang September 2010 kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung (Urt. v. 05.12.2011, Az. 7 Sa 524/11).

Der Kläger habe es trotz ausdrücklicher und eindeutiger Verpflichtung unterlassen, die Arbeitgeberin über das gegen ihn anhängige Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung in Kenntnis zu setzen. Der Kläger habe erkennen müssen, welch hohen Stellenwert die Arbeitgeberin dem guten Leumund ihrer Beschäftigten - zumal in leitender Stellung - beimisst. Den Einwendungen des Klägers, es habe sich um eine "alte Angelegenheit" gehandelt, konnte das Hessische LAG nicht folgen.

Es sei nicht zu erwarten, dass das durch die unterlassene Mitteilung zerstörte und für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unabdingbare Vertrauensverhältnis wieder hergestellt werden könne, so das Gericht.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Falsche Erklärung bei Einstellung: Fristlose Kündigung eines Chefarztes wirksam . In: Legal Tribune Online, 18.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6414/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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