Zweieinhalb Jahre nach Tugces Tod: Täter nach Ser­bien abge­schoben

21.04.2017

Die Studentin Tugce Albayrak wurde im November 2014 auf einem Parkplatz vor einem Fast-Food-Lokal in Offenbach niedergeschlagen und verstarb wenige Tage später. Der verurteilte Täter wurde nun nach Serbien abgeschoben - direkt aus der Haft.

Der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce Albayrak zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilte Sanel M. ist aus Deutschland abgeschoben worden. Wie das Amt für Zuwanderung und Integration in Wiesbaden mitteilte, wurde Sanel M. Donnerstagmittag vom Flughafen Frankfurt aus "nach Serbien zurückgeführt". In Belgrad landete gegen 14 Uhr eine Chartermaschine mit mehreren abgeschobenen Menschen, wie der Flughafen mitteilte. Zu Zwischenfällen kam es nicht, wie die Bundespolizei erklärte.
Innenminister Peter Beuth begrüßte die Abschiebung.

Sanel M. hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später. Dem Schlag im Morgengrauen waren Pöbeleien und Beleidigungen zweier Gruppen vorausgegangen, zu einer gehörte Sanel M., zur anderen Tugce.

Drei Jahre Jugendstrafe

Das Landgericht (LG) Darmstadt hatte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Eine Revision hatte der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen, weswegen es bei einer Jugendstrafe von drei Jahren Haft blieb. Der 20-Jährige saß in Wiesbaden in Jugendhaft und war am Donnerstagmorgen aus dem Gefängnis zum Frankfurter Flughafen gebracht worden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Mitte März in letzter Instanz entschieden, dass der 20-Jährige für acht Jahre nach Serbien ausgewiesen wird. In dem Land leben nach Auskunft seiner Anwälte seine Großeltern. Der Serbe ist in Offenbach geboren und zur Schule gegangen. Seine Eltern und seine beiden Brüder wohnen nach wie vor im Rhein-Main-Gebiet.

Die Gefahr, dass Sanel M. weitere Straftaten begehe und seine Resozialisierung scheitere, sei angesichts seiner mangelnden Integration in der Bundesrepublik nicht hinnehmbar, argumentierten die Richter des VGH. Sie bestätigten damit die Entscheidung der Ausländerbehörde und der ersten Gerichtsinstanz.

VGH: "Gefahr weiterer Straftaten nicht hinnehmbar"

Die Richter in Kassel teilten die Einschätzung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden, der ersten Instanz: "Danach könne dem alleinstehenden und kinderlosen Antragsteller, der über einen Schulabschluss verfügt, zugemutet werden, neue Beziehungen und Bindungen in Serbien zu knüpfen." Es sei auch nicht ersichtlich, dass seine Eltern nicht in der Lage oder willens wären, ihn dabei insbesondere finanziell zu unterstützen.

"Mehrfachstraftäter sind eine Bedrohung für die Gesellschaft und wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sie so schnell wie möglich abgeschoben werden", sagte Hessens Innenminister Beuth nach der Abschiebung der Deutschen Presse-Agentur. "Wer keine Reue und keinen Integrationswillen zeigt, ist in unserem Land nicht willkommen und muss wieder gehen."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zweieinhalb Jahre nach Tugces Tod: Täter nach Serbien abgeschoben . In: Legal Tribune Online, 21.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22698/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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