Überprüfung des Strafmaßes: Fall von Ex-Sprinter Oscar Pis­to­rius erneut vor Gericht

03.11.2017

Die tödlichen Schüsse von Oscar Pistorius auf seine Freundin sind erneut ein Thema für Südafrikas Justiz: Die Ankläger wollen ihn härter bestraft sehen. Mit dieser Meinung stehen sie nicht allein.

Das oberste Berufungsgericht Südafrikas prüft an diesem Freitag das Urteil gegen den früheren Spitzensportler Oscar Pistorius. Es geht um das Strafmaß. Pistorius war wegen Totschlags zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hat sich um die erneute Berufung bei dem Gericht in der Stadt Bloemfontein bemüht, da sie das Urteil der zweiten Instanz für "schockierend milde" hält. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Spitzensportler Oscar Pistorius vor, seit den tödlichen Schüssen auf seine Freundin viel Selbstmitleid, aber keine wirkliche Reue gezeigt zu haben. Das gegen ihn verhängte Strafmaß von 6 Jahren Haft wegen Totschlags sei angesichts der üblichen Mindeststrafe von 15 Jahren viel zu gering, erklärte Staatsanwältin Andrea Johnson am Freitag. Der inhaftierte Pistorius (30) selbst wird bei dem Termin nicht erwartet. Bis wann das Gericht neu über das Strafmaß befinden wollte, war zunächst noch unklar.

Der unterhalb der Knie amputierte Pistorius hatte seine Freundin, das aufstrebende Model Reeva Steenkamp, am Valentinstag 2013 in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettentür getötet. Er beteuerte, einen Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben. Das Verbrechen hatte weltweit für Aufsehen gesorgt und wurde inzwischen verfilmt.

Empörung über mildes Urteil

Pistorius war daraufhin nach langer juristischer Auseinandersetzung im Juli 2016 wegen "Mordes" verurteilt worden, was im deutschen Recht Totschlag entspricht. Darauf stehen in Südafrika normalerweise mindestens 15 Jahre Haft. Richterin Thokozile Masipa hatte jedoch mildernde Umstände angeführt. "Er ist ein gefallener Held, er hat seine Karriere verloren, er ist finanziell ruiniert", hatte sie bei der Urteilsverkündung gesagt. Er sei Ersttäter und habe Reue gezeigt, nun müsse er eine Chance haben, sich zu rehabilitieren.

Das Urteil hatte in Südafrika Empörung ausgelöst. Für viele war es ein Zeichen gewesen, dass wohlhabende Angehörige der weißen Minderheit vor Gericht immer noch besser behandelt werden als Schwarze. Die schwarze Richterin Masipa hatte dem entgegengehalten: "Unsere Gerichte dienen dem Gesetz, nicht der öffentlichen Meinung."

Der Sprinter Pistorius hatte bei Paralympischen Spielen auf eigens angefertigten Karbon-Prothesen sechs Goldmedaillen gewonnen. In London startete er 2012 auch als erster beinamputierter Sportler der Geschichte bei den regulären Olympischen Spielen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Überprüfung des Strafmaßes: Fall von Ex-Sprinter Oscar Pistorius erneut vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 03.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25367/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen