Evaluierung des IFG: Experten gegen Informationsfreiheit im Grundgesetz

25.09.2012

Mit ihrer Forderung nach der Aufnahme eines Grundrechts auf freien Informationszugang ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich auf Skepsis und Zurückhaltung bei den Experten gestoßen. Der Innenausschuss hatte am Montagnachmittag sechs Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung befragt. 

Der Rechtswissenschaftler Martin Ibler von der Universität Konstanz wies darauf hin, dass es bereits mehrere vergebliche Versuche gegeben habe, das Grundgesetz um ein Recht auf freien Informationszugang zu erweitern. Eine Änderung sei jedoch "nicht notwendig", sie habe sich durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene und ähnliche Gesetze in den Bundesländern erübrigt. In diesem Sinne äußerte sich auch sein Kollege Michael Sachs von der Universität zu Köln.

Jan Ziekow von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der zu den Mitverfassern der Evaluationsberichts gehört, wollte sich nicht festlegen. Die Frage einer Grundgesetzänderung sei eine politische. Allerdings könne die Aufnahme eines Informationszugangsrechts in das Grundgesetz durchaus den Paradigmenwechsel unterstützen, den das IFG bereits eingeläutet habe.

Christoph Partsch von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V. plädierte mit Nachdruck für eine entsprechende Grundgesetzänderung. In der Realität rangiere das Recht auf Informationsfreiheit meist hinter dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

hib/AW/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Evaluierung des IFG: Experten gegen Informationsfreiheit im Grundgesetz . In: Legal Tribune Online, 25.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7164/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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