Wahleinsprüche unbegründet: Doppelte Stimmabgabe ohne Einfluss auf Wahlergebnis

06.02.2015

Die Möglichkeit der doppelten Stimmabgabe hatte keinen Einfluss auf die Europawahl. Dafür lagen zu wenig Fälle vor, befand der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom Freitag alle Einsprüche gegen die Europawahl wegen möglicher doppelter Stimmabgaben zurückgewiesen. Demnach erklärte das Gremium am Donnerstag, außer dem Fall des Zeit-Chefredakteurs Giovanni di Lorenzo seien keine weiteren doppelten Stimmabgaben bekannt geworden. Da dieser eine Fall keinen Einfluss auf den Ausgang der Europawahl gehabt habe, wies der Ausschuss alle Wahleinsprüche dazu als unbegründet zurück. Laut SZ gab es gegen die Wahl am 25. Mai des Vorjahres 109 Einsprüche, 44 davon bezogen sich auf die doppelte Stimmabgabe di Lorenzos.

Dieser hatte am Wahlabend in einer Talkshow offenbart, als Inhaber eines italienischen und eines deutschen Passes zweimal abgestimmt zu haben. Anschließend war deutlich geworden, dass es deutschen Behörden wegen unzureichenden Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten unmöglich ist, derartige doppelte Stimmabgaben zu unterbinden. In Deutschland leben mehr als eine Million Bürger, die außer der deutschen Staatsbürgerschaft auch die eines anderen EU-Landes besitzen.

dpa/acr/Redaktion

Zitiervorschlag

Wahleinsprüche unbegründet: Doppelte Stimmabgabe ohne Einfluss auf Wahlergebnis . In: Legal Tribune Online, 06.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14616/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen