EuGH zum Austausch von Verkehrsdaten: EU-Richtlinie nichtig

06.05.2014

Die Regelung, nach der die Mitgliedstaaten Daten über bestimmte Verkehrsdelikte austauschen dürfen, ist auf einer falschen Rechtsgrundlage erlassen worden und daher nichtig. Denn um polizeiliche Zusammenarbeit gehe es nur nebenbei, entschied der EuGH am Dienstag.

Die im Oktober 2011 erlassene EU-Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte durfte nicht auf der Grundlage polizeilicher Zusammenarbeit gestützt werden. Denn es gehe hierbei hauptsächlich um die Verbesserung der Straßensicherheit und damit nicht um polizeiliche Angelegenheiten, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil von Dienstag (Urt. v. 06.05.2014, Az. C-43/12).

Schon 2008 hatte die Kommission dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Regelung vorgelegt, nach der die Mitgliedstaaten untereinander Fahrzeugzulassungsdaten austauschen können sollten. Hiermit sollte die internationale Ahndung von Verkehrsdelikten erleicht werden. Parlament und Rat nickten die Richtlinie 2011 ab und stützten diese auf die Zuständigkeit der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit. Die Kommission, die ihren Vorschlag auf die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit gestützt hatte, hielt dies für falsch und erhob Nichtigkeitsklage - zu Recht, wie sich nun zeigte.

Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit seien Teil der Verkehrspolitik, urteilte der EuGH. Und dies sei das Hauptziel der in Rede stehenden Richtlinie. Mit Zielen der polizeilichen Zusammenarbeit habe sie hingegen nicht unmittelbar zu tun. Denn dies betreffe die Bereiche Asyl, Einwanderung, Verhütung von Kriminalität oder auch Rassismus. Die Richter erklärten daher die Regelung für nichtig. Allerdings entschieden sie, dass die Wirkung der Richtlinie aus Gründen der Rechtssicherheit ein Jahr gültig bleiben solle. Bis dahin müsse eine neue Regelung mit tauglicher Rechtsgrundlage in Kraft treten.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zum Austausch von Verkehrsdaten: EU-Richtlinie nichtig . In: Legal Tribune Online, 06.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11879/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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