EuGH zu Tiertransporten: Tierschutz endet nicht an Unionsgrenze

23.04.2015

Tiertransporte müssen auch auf dem Weg aus der EU europäische Tierschutz-Regeln einhalten. Vorschriften für das Füttern und Tränken sowie für Beförderungs- und Ruhezeiten gelten somit auch für Teilstrecken außerhalb der EU, entschied der EuGH am Donnerstag.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen einem deutschen Tiertransportunternehmen und der südbayerischen Stadt Kempten. Die Stadt hatte sich geweigert, einen Rindertransport von Kempten nach Andijan in Usbekistan abzufertigen, weil für einen Abschnitt der 7.000 Kilometer langen Strecke keine Ruhe- oder Umladeorte vorgesehen waren. Speditionen müssen sich die Reiseplanung für lange Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und den meisten Pferden vorab von den Behörden genehmigen lassen.

Dazu sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, ob die EU-Tierschutzvorschriften auch auf Teilstrecken von der EU-Außengrenze bis zum Zielort außerhalb der EU gelten und ob die Behörde gegebenenfalls eine Änderung der Reiseplanung verlangen kann.

Beide Fragen bejahte der EuGH - allerdings kann die Behörde Abstriche akzeptieren, falls die völlige Einhaltung europäischer Standards außerhalb der EU nicht möglich ist. Die Genehmigung eines Transports durch die zuständige Behörde setze voraus, dass der Organisator des Transports ein Fahrtenbuch vorlegt. Dieses müsse wirklichkeitsnahe Angaben enthalten und darauf schließen lassen, dass die Bestimmungen der Verordnung über das Wohlergehen der Tiere nach den Unionsverträgen auch für Beförderungsabschnitte außerhalb der Union eingehalten werden.

Die Behörde sei zudem dazu berechtigt, eine Änderung der Planung des betreffenden Transports zu verlangen. Das Wohlergehen der Tiere müsse stets gewährleistet sein, so die Luxemburger Richter (Urt. v. 23.04.2015, Az. C-424/13). Die Verordnung unterwerfe nämlich Tiertransporte aus dem Unionsgebiet in Drittländer keiner besonderen Genehmigungsregelung, die sich von der Regelung für Transporte innerhalb der Union unterschiede.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zu Tiertransporten: Tierschutz endet nicht an Unionsgrenze . In: Legal Tribune Online, 23.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15329/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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