Ungarn verstößt gegen EU-Recht: Datenschutzbeauftragter zu früh entlassen

08.04.2014

In Ungarn sorgt anstatt des bisherigen Beauftragten András Jóri seit Anfang 2012 eine nationale Behörde für den Datenschutz. Dagegen sei an sich nichts einzuwenden, entschied der EuGH am Dienstag. Nur hätte das Land erst die sechsjährige Amtszeit ihres Beauftragten abwarten müssen.

Die Amtszeit von András Jóri, ehemals Datenschutzbeauftragter in Ungarn, hätte nicht vorzeitig beendet werden dürfen. So etwas sei nur aus schwerwiegenden und objektiv nachprüfbaren Gründen möglich. Eine Änderung des Datenschutzsystems, wie in Ungarn geschehen, genüge nicht, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag (Urt. v. 08.04.2014, Az. C-288/12).

Die Richter hatten über eine Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Ungarn zu entscheiden. In dem Mitgliedstaat war seit September 2008 der Datenschutzbeauftragte Jóri tätig. Er wurde für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Das ungarische Parlament beschloss später mit Wirkung zum 1. Januar 2012, das System des Datenschutzes zu ändern. Anstelle des Amtes des Datenschutzbeauftragten gibt es seitdem eine nationale Behörde. Jóri wurde vorzeitig entlassen.

Die durch EU-Recht geschaffene Kontrollstellen für den Datenschutz dürften aber nicht durch politische Entscheidungen beeinflusst werden, führte das Gericht aus. Daher sei auch zu verhindern, dass politisch Verantwortliche für ein vorzeitiges Ende der Amtszeit sorgen könnten. Denn diese Möglichkeit könne den Datenschutzbeauftragten dazu verleiten, dem Willen dieser Verantwortlichen zu folgen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ungarn verstößt gegen EU-Recht: Datenschutzbeauftragter zu früh entlassen . In: Legal Tribune Online, 08.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11596/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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