EuGH kippt Einheimischenmodell in Belgien: Grundstückerwerb in Flandern steht wieder allen offen

07.06.2013

Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Verfassungsgerichtshofes hat der EuGH entschieden, dass das flämische "Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik" gegen Unionsrecht verstößt. Das Dekret sah vor, dass in bestimmten, besonders begehrten Wohn- und Ferienregionen Grundstücke nur von Interessenten erworben werden können, die eine ausreichende "soziale Bindung" zu dem jeweiligen Ort aufweisen.

Ob eine solche Bindung in der Person des Kauf- oder Mietinteressenten vorliegt, sollte dabei eine provinzielle Bewertungskommission anhand von drei alternativen Kriterien entscheiden: Die Person musste danach entweder schon seit mindestens sechs Jahren in der Gemeinde wohnen, zum Zeitpunkt des Erwerbs in der Region arbeiten oder eine "gesellschaftliche, familiäre, soziale oder sonstige Bindung aufgrund eines dauerhaften wichtigen Grundes" aufweisen können.

Ziel des Dekrets war es ursprünglich, "den Immobilienbedarf der am wenigsten begüterten einheimischen Bevölkerung in den Zielgemeinden zu befriedigen", so die Begründung der flämischen Regierung.

Dieses Ziel könne durch das Dekret aber gar nicht erreicht werden, begründete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sein Urteil. Denn schließlich könnten die geforderten Kriterien auch von Interessenten erfüllt werden, die über ausreichende Mittel verfügen und insofern keinen besonderen sozialen Schutz auf dem Immobilenmarkt bräuchten. Ferner seien andere Maßnahmen vorstellbar, die genau diese Zielsetzung – den Schutz weniger begüteter Einheimischer – viel effektiver gewährleisten könnten. Vorstellbar sei etwa ein Beihilfesystem. Da das Dekret über das hinausgehe, was für die Erreichung des anvisierten Ziels notwendig sei, verstoße es gegen Unionsrecht, die Grundfreiheiten würden nicht gerechtfertigt beschränkt (Urt. v. 08.05.2013, Az. C-197/11 und C-203/11).

Ähnlich hatte im Oktober 2012 bereits der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen argumentiert.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH kippt Einheimischenmodell in Belgien: Grundstückerwerb in Flandern steht wieder allen offen . In: Legal Tribune Online, 07.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8880/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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