Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH: L-Bank* bleibt unter euro­päi­scher Ban­ken­auf­sicht

05.12.2018

Seit der Weltfinanzkrise stehen die bedeutsamsten Banken unter Aufsicht der EZB. Der Vorstoß der baden-württembergischen Landeskreditbank aus Kostengründen nur noch der deutschen Aufsicht unterstellt zu sein, wird wahrscheinlich scheitern.

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) hat wenig Chancen, sich einer Aufsicht durch die Europäische Zentralbank zu entziehen. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) plädierte am Mittwoch dafür, den Vorstoß der Bank abzuweisen. Sie wollte als relativ kleine Förderbank ohne große Risiken der deutschen Aufsicht unterstellt werden, um Aufwand und Kosten zu sparen (Rechtssache C-450/17 P).

Nach der Weltfinanzkrise waren die größten Banken im Euroraum 2014 unter die Kontrolle der Bankenaufsicht bei der EZB gestellt worden, die sie unter anderem mit Stresstests überprüft. Dies gilt für sogenannte bedeutsame Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro. Die L-Bank hat mehr als doppelt so viel. Doch argumentierte sie, wegen ihres geringen Risikoprofils als staatliche Förderbank des Mittelstands und der Kommunen reiche die deutsche Aufsicht aus.

In erster Instanz hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage bereits abgewiesen. Dagegen hatte das Institut beim dem EuGH Rechtsmittel eingelegt. In seinen Schlussanträgen plädierte Generalanwalt Gerard Hogan dafür, dies zurückzuweisen und somit die direkte Aufsicht durch die EZB zu bestätigen.

"Besondere Umstände" könne eine Bank nur dann geltend machen, wenn eine direkte Beaufsichtigung durch nationale Behörden besser wäre. Die Bank habe indes nur argumentiert, die deutsche Aufsicht wäre ausreichend. Dieses Vorbringen sei nach dem Generalanwalt irrelevant.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

*Anm. d. Red.: Irrtümlich hieß es in dem Beitrag, betroffen sei die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), das ist nicht korrekt.

Zitiervorschlag

Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH: L-Bank* bleibt unter europäischer Bankenaufsicht . In: Legal Tribune Online, 05.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32547/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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