EuGH zu palästinensischen Flüchtlingen: Kein Asyl in der Union, wenn UN bereits hilft

25.07.2018

Für Palästinenser, die aus dem Gazastreifen fliehen, hat die UN ein Flüchtlingshilfswerk eingerichtet. Dort registrierte Flüchtlinge können kein Asyl mehr in der EU erhalten, entschied der EuGH am Mittwoch.

Palästinenser, die beim Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) als Flüchtling anerkannt sind, können nicht auch in der Union als Flüchtling anerkannt werden, solange ihnen die Vereinten Nationen tatsächlich Schutz oder Beistand gewähren. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden (Urt. v. 25.07.2018, Az. C-585/16).

Geklagt hatte eine Palästinenserin, die aus dem Gazastreifen nach Jordanien floh. Dort wurde sie von der UNRWA, einer Organisation der Vereinten Nationen, die gegründet wurde, um im Gazastreifen, im Westjordanland, in Jordanien, im Libanon und in Syrien die Palästinenser als "Palästinaflüchtlinge" zu schützen und ihnen beizustehen, als Flüchtling anerkannt. Kurze Zeit später reiste sie von dort aus nach Bulgarien und stellte dort einen Antrag auf Asyl und subsidiären Schutz, der von den bulgarischen Behörden abgelehnt wurde. Das bulgarische Gericht wollte daraufhin vom EuGH wissen, ob die Frau nach dem Unionsrecht als Flüchtling anerkannt werden kann.

Der EuGH verneinte die Frage nun grundsätzlich. Solange die UN tatsächlich Schutz oder Beistand gewährt, könne die Frau kein Asyl in der Union erhalten. Auch subsidiären Schutz könne sie laut EuGH nicht erhalten, solange ihre "sehr unsichere persönliche Lage im Gazastreifen nicht nachgewiesen ist oder, andernfalls, wenn Jordanien bereit ist, sie in seinem Hoheitsgebiet wieder aufzunehmen und ihr das Recht einzuräumen, sich dort unter menschenwürdigen Lebensbedingungen so lange aufzuhalten, wie es die im Gazastreifen bestehenden Gefahren erfordern", so der EuGH in einer Mitteilung.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zu palästinensischen Flüchtlingen: Kein Asyl in der Union, wenn UN bereits hilft . In: Legal Tribune Online, 25.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29973/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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