EuGH zu säumigen Behörden: Ita­lien muss Zah­lungs­fristen ein­halten

28.01.2020

Weil öffentliche Stellen in Italien es bei der Begleichung von Rechnungen gerne etwas langsamer angehen lassen, wurde Italien nun verurteilt. Der EuGH sah einen Verstoß gegen die Richtline zur Bekämpfung von Zahlungsverzug.

Italien hätte sicherstellen müssen, dass sich öffentliche Stellen im Geschäftsverkehr mit Privaten an die in der Richtline 2011/7/EU festgelegten Zahlungsfristen von höchstens 30 oder 60 Kalendertagen halten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden und damit einer Vertragsverletzungsklage der Kommission stattgegeben (Urt. v. 28.01.2019, Az. C-122/18).

Mehrere italienische Wirtschaftsteilnehmer und Wirtschaftsverbände hatten sich bei der Kommission über die zu langen Fristen beschwert, in denen italienische öffentliche Stellen ihre Rechnungen im Geschäftsverkehr mit Privaten bezahlen. Die Kommission erhob daraufhin Klage gegen Italien. Demnach hatten etwa öffentliche Stellen wie Behörden ihre Schulden bei Unternehmen und
Dienstleistern nicht nur vereinzelt zu spät beglichen. Vielmehr bemängelte die Kommission einen "fortdauernden und systematischen Verstoß".

In der Klagebeantwortung wies Italien die Schuld jedoch von sich: Die Richtlinie verlange, maximale Zahlungsfristen sicherzustellen und bei Nichteinhaltung einen Anspruch der Gläubiger auf Verzugszinsen und auf Entschädigung vorzusehen. Die Bestimmungen verlangten nach Auffassung Italiens dagegen nicht, dass öffentliche Stellen die Fristen auch unter allen Umständen einhalten müssten.

Der EuGH wies das Vorbringen Italiens jedoch zurück. Der Unionsgesetzgeber habe den Mitgliedsstaaten in Bezug auf den Geschäftsverkehr zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen weiter gehende Pflichten auferlegt, so der EuGH. Dies liege zum einen an der Vielzahl von Geschäftsvorgängen, bei denen öffentlichen Stellen Schuldner von privaten Unternehmen sind, zum anderen an den Kosten und Schwierigkeiten, die durch den Zahlungsverzug öffentlicher Stellen entstehen. Italien müsse daher dafür sorgen, dass die Zahlungsfristen von öffentlichen Stellen eingehalten werden.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zu säumigen Behörden: Italien muss Zahlungsfristen einhalten . In: Legal Tribune Online, 28.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39937/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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