EuGH kippt griechische Regelung zum Elternurlaub: Gleich dreifach rechtswidrig

17.07.2015

Griechischen Beamtinnen steht ein Anspruch auf Elternurlaub zu – griechischen Beamten jedoch nur dann, wenn ihre Ehefrau erwerbstätig ist. Diese Regelung hat der EuGH am Donnerstag als in mehrfacher Hinsicht unionsrechtswidrig beurteilt.

Der griechische Staatsrat hatte das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, nachdem ein griechischer Richter gegen die Nichtgewährung von Elternurlaub geklagt hatte. In einer für seine Maßstäbe ungewöhnlich deutlichen Pressemitteilung erklärte der EuGH die griechische Regelung für in mehreren Punkten unionsrechtswidrig (Urt. v. 16.07.2015, Az. C-222/14).

Erstens nämlich stünde nach der Richtlinie über den Elternurlaub jedem Elternteil ein Recht auf selbigen zu, und zwar unabhängig von der Situation des anderen. Von dieser Mindestanforderung dürften die Mitgliedstaaten nicht abweichen. Zweitens sei der Anspruch auf Elternurlaub auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als soziales Grundrecht anerkannt.

Drittens schließlich sei es diskriminierend, dass Beamtinnen in Griechenland stets ein Anspruch auf Elternurlaub zustehe, Beamten aber nur dann, wenn ihre Frau erwerbstätig ist.* Die griechische Regelung, "die weit davon entfernt ist, die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben zu gewährleisten", schreibt der EuGH, "führt demnach eher zu einer Verfestigung der herkömmlichen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau, indem den Männern weiterhin eine im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Elternschaft subsidiäre Rolle gegenüber den Frauen zugewiesen wird."

cvl/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red.: Hier stand zunächst irrtümlich "nicht erwerbstätig". Geändert am 18.7.2015, 18:06.

Zitiervorschlag

EuGH kippt griechische Regelung zum Elternurlaub: Gleich dreifach rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 17.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16253/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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