EuG bestätigt Kommissionsbeschluss: För­der­gelder für Alpen­ve­rein-Klet­ter­hallen rech­tens

09.06.2016

Die EU-Kommission erklärte die öffentliche Förderung von Kletterhallen des Deutschen Alpenvereins für mit dem Binnenmarkt vereinbar. Gegen den Beschluss hatten andere Kletterhallenbetreiber geklagt. Zu Unrecht, befand das EuG.

Mit Beschluss aus dem Jahre 2012 hatte die EU-Kommission die öffentliche Förderung von Kletterhallen des Deutschen Alpenvereins (DAV) durch deutsche Länder und Kommunen gebilligt. Sie hatte die DAV-Förderung als staatliche Beihilfe und damit genehmigungsbedürftig eingestuft, die Unterstützung aber auch als gerechtfertigt angesehen. Nach Auffassung der Kommission dienten die Maßnahmen der Förderung des Breitensports und damit einem Ziel der EU. Zudem wahre die öffentliche Finanzierung der Kletterzentren die Kriterien der Erforderlichkeit.

Eine deutsche und zwei niederländische Betreibergesellschaften hatten gemeinsam mit einem Verband von Kletterzentrenbetreibern in Deutschland, Österreich und der Schweiz Klage gegen diesen Beschluss erhoben. Ihrer Ansicht nach hatte die Kommission nicht die korrekten Beurteilungskriterien angewandt. Außerdem fehle es sowohl an einem Marktversagen als auch an der Erforderlichkeit der Beihilfe.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Argumente als unbegründet zurück. Der Beschluss sei nicht nichtig (Urt. v. 09.06.16, Az. T-162/13). Unter anderem fehle ein Nachweis der Betreiber, dass die EU-Kommission die Umstände falsch beurteilt habe. Insbesondere hätten sie beweisen müssen, dass Sportvereine wie der DAV in der Lage sind, die erforderlichen Anlagen ohne staatliche Unterstützung zu bauen.

DAV-Hauptgeschäftsführer Olaf Tabor reagierte zufrieden auf das Urteil. "Das bestätigt, dass die Sportförderung in Deutschland, die seit Jahrzehnten gute Praxis ist, auch weiterhin für die Infrastruktur des Deutschen Alpenvereins eingesetzt werden kann", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuG bestätigt Kommissionsbeschluss: Fördergelder für Alpenverein-Kletterhallen rechtens . In: Legal Tribune Online, 09.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19609/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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