Verstößt Deutschland künftig gegen EU-Recht?: EU-Par­la­ment stellt sich gegen deut­sche Pkw-Maut-Pläne

25.10.2018

Deutschlands Pläne für die Pkw-Maut bekommen erneut Gegenwind aus der EU. Das Europaparlament stimmte am Donnerstag für einen Gesetzesvorschlag, dem das bereits beschlossene deutsche Maut-System entgegenstehen würde.

In Deutschland soll die PKW-Maut noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden, also bis zum Jahr 2021. Nun könnte jedoch ein am Donnerstag vom EU-Parlament beschlossener Gesetzesvorschlag zum Problem werden. Denn während das deutsche Mautsystem eine pauschale Gebührenerhebung für bestimmte Zeiträume vorsieht, koppelt das europäische System die Maut an die tatsächlich zurückgelegte Entfernung. Die deutschen Regelungen wären dann mit den europäischen unvereinbar.

Schon im Mai 2017 schlug die EU-Kommission die Abkehr von zeitbezogenen Maut-Gebühren vor, um die tatsächliche Straßennutzung akkurater widerzuspiegeln. Der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt forderte daraufhin, dass die EU-Mitgliedstaaten die Freiheit haben müssten, selbst über ihr Maut-System zu entscheiden. Gegen seine Widersacher setzte er sich sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch.

Der Verstoß gegen Europarecht könnte nun auch noch früher drohen als erwartet. Denn das EU-Parlament stimmte außerdem dafür, dass die streckenbezogene Maut zwei Jahre eher kommen soll als geplant. Für PKW also ab dem 2026, für LKW ab 2023.

Das deutsche Mautsystem sieht eine Gebühr vor, die auf auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden soll. Im Gegenzug sollen inländische Autofahrer durch eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden. Mautzahler sollen dabei nicht an aufgeklebten Vignetten, sondern über einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich erkannt werden.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verstößt Deutschland künftig gegen EU-Recht?: EU-Parlament stellt sich gegen deutsche Pkw-Maut-Pläne . In: Legal Tribune Online, 25.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31707/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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