EU-Parlament verschärft Richtlinie gegen Geldwäsche: Brief­kas­ten­firmen ade?

19.04.2018

Die EU will für mehr Transparenz bei internationalen Geldgeschäften sorgen. Das Parlament beschloss am Donnerstag eine entsprechende Verschärfung der Geldwäscherichtlinie, die Finanzhaie und Terroristen gleichermaßen treffen soll.

Als Reaktion auf die Panama-Papers-Affäre und Anschläge in Paris und Brüssel geht die EU nun härter gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung vor. Am Donnerstag stimmte das EU-Parlament einer Aktualisierung der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche zu.

EU-Bürger bekommen damit künftig das Recht zu erfahren, wer der wahre Eigentümer und Profiteur von Unternehmen ist. Briefkastenfirmen, die gegründet wurden, um Geld zu waschen, Steuern zu vermeiden oder Vermögen zu verstecken, soll so das Handwerk gelegt werden.

Mit den neuen Vorschriften soll auch der Anonymität bei Geldgeschäften im Internet der Kampf angesagt werden, die zum Beispiel Terroristen ausnutzen könnten. Umtauschplattformen für Kryptowährungen wie Bitcoins müssen künftig ihre Kunden kontrollieren. Diese Plattformen müssen außerdem zugelassen oder eingetragen sein.

Vertreter des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Dezember 2017 auf eine gemeinsame Linie für die Regelverschärfung geeinigt. Die EU-Länder haben nach Inkrafttreten der Richtlinie dann 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

"Geldwäscher und Steuervermeider scheuen Transparenz wie der Teufel das Weihwasser", erklärte der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold. "Die neuen Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche sind die richtige Antwort auf Steuerflucht und Steuervermeidung." Dubiose Finanztransaktionen würden künftig deutlich erschwert, teilte der konservative Abgeordnete Krišjānis Kariņš mit, der den Kompromiss mit ausgehandelt hatte.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EU-Parlament verschärft Richtlinie gegen Geldwäsche: Briefkastenfirmen ade? . In: Legal Tribune Online, 19.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28167/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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