EU- Kommission
Kommissionsvorschlag für mehr Rechte für Verhaftete
09.06.2011
Mit der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass jede Person möglichst rasch einen Rechtsbeistand erhält, nachdem sie darüber informiert wurde, dass sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird.
Dieses Recht soll bereits vor Beginn einer Vernehmung, spätestens aber nach einer Festnahme bestehen. Der Rechtsbeistand hätte dann das Recht, bei Vernehmungen und Verhandlungen anwesend zu sein, Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Darüber hinaus erhielte er Zugang zu dem Ort, an dem die betroffene Person festgehalten wird, um die Haftbedingungen zu prüfen.
"Der neue Richtlinienvorschlag ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in das europäische Rechtssystem", erläutert Axel C. Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten müssen unbedingt parallel mit dem Ausbau von europaweiten Strafverfolgungsinstrumenten, wie dem europäischen Haftbefehl, entwickelt werden."
In dem Richtlinienvorschlag sind weitere Rechte im Strafverfahren festgelegt. So soll ein Betroffener das Recht erhalten, möglichst rasch Kontakt zu einer von ihm benannten Person aufzunehmen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ausländer das Recht haben, so bald wie möglich nach ihrer Festnahme ihre konsularischen oder diplomatischen Vertretungen zu kontaktieren.
cla/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, EU- Kommission: Kommissionsvorschlag für mehr Rechte für Verhaftete. In: Legal Tribune ONLINE, 09.06.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3482/ (abgerufen am 22.05.2012)
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