EU-Kommission

Europäischer Gerichtshof überprüft ACTA-Abkommen

22.02.2012

Vor dem Hintergrund der breiten Debatte um das ACTA-Abkommen hat die Europäische Kommission beschlossen, das "Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen" (ACTA) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Dies hat EU-Handelskommissar Karel de Gucht am Mittwoch in Brüssel bekanntgegeben.

Der Europäische Gerichtshof wird über mögliche in dem Abkommen enthaltene Verletzungen europäischer Grundrechte befinden. EU-Handelskommissar De Gucht äußerte Verständnis für die Sorge vieler Bürger um eine Beschneidung der Grundrechte und Internetfreiheit. "Daher müssen nun Fakten die Diskussion bestimmen und nicht Gerüchte", betone der Kommissar.
 

Das ACTA trägt zur internationalen Zusammenarbeit für eine wirksame Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums bei. Insbesondere für international tätige Firmen hat das ACTA entscheidende Bedeutung. Viele von ihnen sind immer wieder Verletzungen oder dem Diebstahl ihrer Urheberrechte, Handelsmarken, Patente, Geschmacksmuster und geographischen Angaben durch die organisierte Kriminalität betroffen.
 

cla/LTO-Redaktion

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, EU-Kommission : Europäischer Gerichtshof überprüft ACTA-Abkommen. In: Legal Tribune ONLINE, 22.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5614/ (abgerufen am 24.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
24

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: