Probleme beim beA: BRAK emp­fiehlt bei eiligen Sachen "andere Ver­sand­mög­lich­keiten"

von Hasso Suliak

04.02.2019

Anwälte klagen über massive Probleme bei der Nutzung des beA. Die BRAK ist alarmiert und rät dazu, bei eiligen Schriftstücken auf "andere Versandmöglichkeiten" zurückzugreifen.

Seit Ende vergangener Woche häufen sich die Meldungen besorgter Anwälte, die das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) offenbar nicht nutzen können. "Das beA ist offline", berichtete etwa ein Hamburger Anwalt vergangenen Donnerstag in einer E-Mail gegenüber LTO. Auch andere Kollegen machen sich Sorgen und berichten von längeren Zeiträumen, in denen das Postfach für sie – trotz gesetzlicher Nutzungspflicht – nicht nutzbar ist.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist alarmiert und informiert auf ihrer Website seit vergangenem Donnerstag über den Stand der Fehlerbeseitigung. Wie ernst die Lage zu sein scheint, verdeutlicht die Empfehlung der Kammer gegenüber allen Anwälten, "bei eiligen Schriftstücken auf andere Versandmöglichkeiten zurück zu greifen".

Auf Nachfrage von LTO erläutert die BRAK: "Das Problem ist bekannt und Atos arbeitet mit Hochdruck an einer schnellstmöglichen Lösung. Einen genauen Zeitpunkt für die Beseitigung der Störung können wir aktuell leider noch nicht benennen. Aktuelle Informationen werden unter bea.brak.de bekanntgegeben."

BRAK: "beA nicht grundsätzlich offline"

Nach Angaben der Kammer sei das beA "nicht grundsätzlich offline". Es bestünden allerdings "für eine Vielzahl von Anwendern Probleme bei der Anmeldung am beA". Diese schlage zeitweise fehl.
Allerdings, so die BRAK, würden die Benachrichtigungen über im beA eingegangene Nachrichten funktionieren: "Wer keine Nachricht über einen Posteingang im beA an die hinterlegte E-Mailadresse bekommen hat, hat auch keine Nachricht erhalten", heißt es.

Weiterhin weist der Dachverband daraufhin, dass für Zustellungen nach der Zivilprozessordnung zu beachten sei, "dass es für Fristbeginn auf tatsächliche Kenntnisnahme ankomme". Diese werde durch Rückgabe des Empfangsbekenntnisses nachgewiesen. Ein solches könne aber erst dann abgegeben werden, wenn wieder Zugriff auf das beA besteht.

Wann das beA wieder reibungslos funktioniert, ist offen. Am Montag lautete das vorerst letzte Update auf der BRAK-Seite: "Es kann weiter zu Problemen bei der Anmeldung am beA kommen."

Für den neuen Präsidenten der BRAK, Dr. Ulrich Wessels, dürften die neuerlichen beA-Probleme besonders ärgerlich sein, hatte Wessels doch seinerzeit im LTO-Interview seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass das Postfach nach den massiven Sicherheitsproblemen Ende 2017 zum Neustart ab September 2018 wieder reibungslos funktionieren werde: "Wir sind zuversichtlich und haben einiges dafür getan, dass es keine weiteren Pannen beim beA geben wird", so Wessels damals.

Zitiervorschlag

Probleme beim beA: BRAK empfiehlt bei eiligen Sachen "andere Versandmöglichkeiten" . In: Legal Tribune Online, 04.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33663/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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