BVerwG stoppt Elbvertiefung: Rückschlag für Hamburger Hafen

17.10.2012

Die Leipziger Richter haben die Ausbaggerung der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven vorerst verboten. Die Baumaßnahmen sollten ermöglichen, dass auch Schiffe mit viel Tiefgang den Hamburger Hafen erreichen können. Zuerst müssten aber eine Vielzahl tatsächlicher und rechtlicher Fragen im Hauptsachverfahren geklärt werden, so das Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erkannte das öffentlichen Interesses an einem zügigen Baubeginn an. Es lasse sich aber nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen, dass durch erste Baggerarbeiten sowie strombauliche Maßnahmen ausgelöste Eingriffe in die Natur bei einer späteren Einstellung der Arbeiten ohne weiteres wieder umkehrbar seien (Beschl. v. 16.10.2012, Az. 7 VR.12).

Mit der Elbervtiefung soll sichergestellt werden, dass Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 14,5 Metern den Hamburger Hafen erreichen können. Hiergegen wehrten sich zwei Umweltschutzvereinigungen per Eilantrag. Das Bauvorhaben verstoße ihrer Ansicht nach gegen Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrechts.

Das Gericht erklärte, es werde eine Vielzahl zum Teil schwieriger rechtlicher Fragen aufgeworfen, die vor allem den Gebiets- und Artenschutz betreffen. Dies könne allerdings erst im Hauptsacheverfahren verlässlich geklärt werden. Der Beschluss bedeutet noch keine Vorentscheidung über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens, für das noch kein Termin anberaumt sei.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG stoppt Elbvertiefung: Rückschlag für Hamburger Hafen . In: Legal Tribune Online, 17.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7331/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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