Mieterschutz: Große Koa­li­tion einigt sich auf Gesetz­ent­wurf

29.08.2018

Der Wohnungsmarkt ist angespannt, Instrumente wie die Mietpreisbremse brachten keinen Erfolg. Nun hat sich die Groko auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Anfang September ins Kabinett gehen soll. Die Justizministerin begrüßte den Schritt.

Justizministerin Katarina Barley hat die Einigung der großen Koalition auf eine Stärkung der Rechte für Mieter begrüßt. Das Gesetz werde die Transparenz für Mieter erhöhen, sie vor Verdrängung schützen und die Folgen von Modernisierungen begrenzen, teilte die SPD-Politikerin am Mittwoch mit. "Wir werden verhindern, dass Menschen in Zukunft aus ihrem Zuhause raussaniert und gewachsene Wohnviertel zerstört werden." Barleys Gesetzentwurf soll am 5. September im Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, einigten sich CDU, CSU und SPD am Dienstagabend auf Barleys ursprünglichen Vorschlag einer umfassenden Begründungspflicht für Vermieter vor Vertragsabschluss, wenn sie zehn Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen. Das dürfen sie, wenn schon die Vormiete hoch war, saniert wurde oder es sich um einen Neubau handelt, sie müssen den künftigen Mieter aber darüber informieren.

Hohe Mieten sind "die neue soziale Frage", sagte Barley. Zugleich räumte sie ein, dass die Mietpreisbremse den Mietanstieg nur begrenzen könne, Mieten aber nicht sinken lasse. Um das zu erreichen, werde mehr Geld in den Wohnungsbau investiert und Familien geholfen, sich Eigentum anzuschaffen.

Die Mietpreisbremse für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt soll überzogene Mieterhöhungen bei Neuvermietungen oder nach Sanierungen verhindern. Die Schärfung des Instruments, dass nach seiner Einführung in der vergangenen Legislaturperiode keine große Wirkung zeigte, war eine Forderung der SPD. Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter künftig Anspruch auf Schadensersatz haben. Zudem sollen Vermieter künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Mieterschutz: Große Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf . In: Legal Tribune Online, 29.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30635/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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