Ungarns verschärftes Asylrecht: EGMR stoppt Ver­le­gung in "Tran­sit­zone"

28.03.2017

Wer in Ungarn um Asyl ansucht, muss sein Verfahren nun im Container-Camp abwarten. Diese Praxis könnte gegen internationales Recht verstoßen - zumindest bei Kindern: Der EGMR stoppt ihre Verlegung ins Lager per einstweiliger Verfügung.

In Ungarn werden Asylbewerber künftig in zwei Container-Lagern unmittelbar an der Grenze zu Serbien festgehalten. Dies betrifft auch unbegleitete Minderjährige, die älter als 14 Jahre sind, sieht eine am Dienstag in Kraft getretene Verschärfung der Asylgesetze vor. Asylbewerber, die bisher in Heimen im ganzen Land untergebracht sind, sollen in die sogenannten "Transitzonen" - die beiden Container-Lager bei Röszke und Tompa - gebracht werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg stoppte noch am späten Montagabend mit einer einstweiligen Verfügung die Verlegung von acht Jugendlichen und einer schwangeren Frau aus dem Kinderheim in Fot bei Budapest in die Lager.

Die Verfügung enthält auch einen Fragenkatalog an die ungarische Regierung, teilte das Ungarische Helsinki-Komitee (MHB) mit, das sich in der Sache der Jugendlichen und der schwangeren Frau an den EGMR gewendet hatte. Unter anderen wollen die Straßburger Richter wissen, ob in den Transitzonen den besonderen Bedürfnissen Asylsuchender Rechnung getragen werde und ob das dafür nötige Fachpersonal vorhanden sei.

EU äußert sich zurückhaltend

Der EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos äußerte sich indes zurückhaltend zu den neuen asylrechtlichen Bestimmungen. Diese seien im Gespräch mit dem ungarischen Innenminister Sandor Pinter und Justizminister Laszlo Trocsanyi diskutiert worden, sagte er am Dienstag vor Journalisten in Budapest. "Im freundschaftlichen Geiste der positiven Kooperation beschlossen wir, über unsere Experten zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass auch den EU-Regeln Rechnung getragen wird", fügte er hinzu.

Das neue Asylgesetz war Anfang des Monats vom Parlament beschlossen worden. Es stieß auf starke internationale Kritik. Das pauschale Festhalten von Asylbewerbern verstößt nach Ansicht vieler Juristen gegen internationales und europäisches Recht. Ungarn begründet die Maßnahme damit, dass die Asylbewerber in der Regel nicht im Land bleiben wollen und in Richtung Westeuropa weiterziehen.

Die Regierung des rechts-konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban schottet Ungarn seit dem Herbst 2015 gegen Flüchtlinge und Migranten ab. An den Grenzen zu Serbien und Kroatien stehen Stacheldrahtzäune, die an einigen Stellen zu massiven Grenzsperren ausgebaut wurden.

Um Asyl bewerben können sich Flüchtlinge nur in den beiden Transitzonen, die unmittelbar am Grenzzaun stehen. Die Behörden schränken den Zugang ein, in dem sie nur ein paar Dutzend Asylsuchenden pro Woche Einlass gewähren. Flüchtlinge, die den Grenzzaun auf eigene Faust überwinden und dabei ertappt werden, schickt Ungarn zurück nach Serbien. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen werfen den ungarischen Behörden vor, die Flüchtlinge dabei zu misshandeln.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ungarns verschärftes Asylrecht: EGMR stoppt Verlegung in "Transitzone" . In: Legal Tribune Online, 28.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22503/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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