EGMR verurteilt Russland: Keine Zwangs­aus­wei­sung nach Syrien

15.10.2015

In einem ersten Urteil über die Flüchtlingskrise hat der EGMR eine drohende Zwangsausweisung nach Syrien zurückgewiesen. Das Urteil hat eine Signalwirkung für die insgesamt 47 Länder des Europarats.

Die Rückführung von drei Syrern aus Russland in ihre Heimat bewertete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg als Verstoß gegen das Recht auf Leben und das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Russland wurde aufgefordert, die in Haft befindlichen Männer unverzüglich freizulassen.

Nach Angaben der 28, 27 und 21 Jahre alten Männer würde die Rückkehr nach Syrien eine Lebensgefahr für sie bedeuten, heißt es in dem Urteil. Sie waren 2013 nach Russland gekommen; ihre Anträge, als Flüchtlinge anerkannt zu werden, wurden allesamt abgelehnt. Danach waren sie festgenommen worden, weil sie ohne Aufenthaltstitel im Land verblieben waren.

Der EGMR sprach den drei Männern insgesamt 27.000 Euro Schmerzensgeld zu. Russland habe zu keiner Zeit hinreichend genau geprüft, welche Folgen den drei Männern bei einer Zwangsausweisung in ihre Heimat drohen. Zwei Beschwerdeführer werden in Kaluga südlich von Moskau in Erwartung ihrer Ausweisung festgehalten, dem dritten gelang die Flucht und sein Aufenthaltsort ist unbekannt.

Das Urteil ist ein Signal auch an andere der 47 Europaratsländer. Eine Zwangsausweisung nach Syrien sehr genau zu prüfen. "Die meisten europäischen Länder haben bisher niemanden gegen seinen Willen nach Syrien zurückgeschickt", so erklärt der EGMR dieses erste Urteil über die Flüchtlingskrise. Dagegen kann Berufung beantragt werden, die der EGMR annehmen oder ablehnen kann.  

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR verurteilt Russland: Keine Zwangsausweisung nach Syrien . In: Legal Tribune Online, 15.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17229/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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