Ermittlungen gegen Edathy: Wonach sucht die Staatsanwaltschaft?

13.02.2014

Die Vorgänge um Sebastian Edathy werfen Fragen auf. Der SPD-Politiker hat sich nach Rückgabe seines Bundestagsmandats und Durchsuchungen seiner Wohnungen und Büros zurückgezogen. Er weist den Vorwurf, kinderpornographisches Material besessen zu haben, zurück und greift die Staatsanwaltschaft Hannover an. Der damalige Innenminister Friedrich soll schon seit Oktober 2013 über die Ermittlungen gegen Edathy informiert gewesen sein.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover am vergangenen Montag Wohnungen und Büros von Sebastian Edathy durchsucht hatte, meldete sich dieser selbst zu Wort. Auf seiner Facebook-Seite reagierte der Politiker und wies die Vorwürfe gegen ihn zurück. Gegenüber Spiegel Online sagte er, die Staatsanwaltschaft werfe ihm kein strafbares Verhalten vor.

Warum also die Durchsuchungen? Die Strafprozessordnung (StPO) lässt eine Wohnungsdurchsuchung nur bei einem begründeten Anfangsverdacht zu. Nach Informationen des NDR soll der SPD-Politiker per Kreditkarte bei einer kanadischen Firma brisantes Film- und Fotomaterial bestellt haben. Ob es sich hierbei allerdings um Kinderpornographie handelt, ist unklar. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Aufnahmen in Deutschland nicht strafbar seien. Bestätigt ist dies alles nicht.

Die Staatsanwaltschaft jedenfalls weist den Vorwurf eines unrechtmäßigen Vorgehens zurück. Dass die Lokalzeitung Die Harke ein Foto von der Aktion veröffentlichte, hat nun auch Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) auf den Plan gerufen - sie fordert eine Erklärung der Ermittler. Diese ist bislang ausgeblieben.

Edathy bereits seit Januar krankgeschrieben

Mit dem Begriff Kinderpornographie wird die strafbare Abbildung von sexuellen Handlungen von, an und vor Kindern unter 14 Jahren bezeichnet. Für das Herstellen, Verbreiten und Vorführen kinderpornografischer Schriften sieht Paragraf 184b des Strafgesetzbuches (StGB) Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Für den Besitz sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vorgesehen. Zu Schriften zählen dabei auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen.

Edathy hatte am vergangenen Freitag sein Mandat als Bundestagsabgeordneter niedergelegt. Nach den Ereignissen der letzten Tage wirkt seine Begründung, er ziehe sich aus gesundheitlichen Gründen aus dem Bundestag zurück, allerdings fragwürdig. So erscheint denkbar, dass Edathy der Aufhebung seiner Immunität zuvorkommen wollte. Allerdings lag ein entsprechener Antrag laut Bundestag nicht vor. Erst nachdem er sein Mandat aufgab, erfolgten die Durchsuchungen.

Friedrich schon seit Oktober informiert

Inzwischen wurde jedoch bekannt, dass der ehemalige Bundesinnenminister Friedrich (CSU) bereits im Oktober 2013 über mögliche Ermittlungen gegen Edathy informiert war. Das habe ein Sprecher der Bundestagsverwaltung der Welt mitgeteilt. Friedrich habe den Bundestagspräsidenten Lammert jedoch im Unklaren gelassen, stattdessen SPD-Chef Sigmar Gabriel in Kenntnis gesetzt. Nun will sich angeblich der Immunitätsausschuss des Bundestages mit dem Thema befassen.

Der 44-jährige Edathy ist bis Ende Februar krankgeschrieben. Dies zeigt ein Auszug seines Attests, welches Edathy bereits Mitte Januar auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Mitglieder der SPD-Fraktion berichten, dass es dem 44-Jährigen seit Monaten nicht gut ging, von akuten Erschöpfungssymptomen war die Rede.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ermittlungen gegen Edathy: Wonach sucht die Staatsanwaltschaft? . In: Legal Tribune Online, 13.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10987/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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