LG Berlin zu Duogynon-Fall: Kein Schmerzensgeld wegen Verjährung

06.07.2012

Ein behinderter Mann ist vor Gericht erneut mit einer Klage gegen den Pharma-Konzern Bayer gescheitert. Er wurde seiner Meinung nach durch das Medikament Duogynon geschädigt, das seine Mutter 1975 zur Feststellung der Schwangerschaft eingenommen hatte. Das Berliner Landgericht wies die Klage auch im zweiten Anlauf ab.

Die Ansprüche des Klägers seien verjährt, teilte das Landgericht am Donnerstag zur Begründung mit (Urt. v. 05.07.2012, Az. 1 O 60/11). Der Mann hatte von Bayer als Rechtsnachfolgerin des Duogynon-Herstellers Schering Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro verlangt. Ferner wollte er gerichtlich eine Haftung für weitere Schäden feststellen lassen, die er durch das Medikament erlitten habe.

Der Mann verstand sich dabei als Stellvertreter für mehrere hundert Menschen, die sich ebenfalls als Duogynon-Opfer sehen. Sie führen Missbildungen von Embryos auf das Medikament zurück. Zuvor war er bereits mit einer Auskunftsklage gegen den Pharma-Konzern gescheitert, weil die Ansprüche nach Auffassung des Gerichts verjährt waren. Er wollte Einsicht in die Akten und firmeninternen Studien erlangen, wovon er sich Auskunft über mögliche Risiken des Medikaments erhoffte.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin zu Duogynon-Fall: Kein Schmerzensgeld wegen Verjährung . In: Legal Tribune Online, 06.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6551/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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