Verfassungsrechtlich nun Weg frei für Nothilfe vom Bund: Bis zu 340 Mil­lionen Euro für die Land­wirte

22.08.2018

Massive Trockenheit hat viele Bauern in diesem Jahr in akute Finanznot gebracht. Nun sieht die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Finanzhilfe des Bundes als erfüllt an.

Landwirte mit starken Einbußen wegen der wochenlangen Dürre in vielen Regionen Deutschlands sollen staatliche Nothilfen von bis zu 340 Millionen Euro bekommen. Angesichts von Ernteschäden "nationalen Ausmaßes" will der Bund 150 bis 170 Millionen Euro geben, wie Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) am Mittwoch in Berlin erklärte. Die Länder sollten ergänzend die Hälfte des Gesamtbetrags tragen. Insgesamt seien nach Länderangaben bundesweit rund 10.000 Betriebe so sehr betroffen, dass sie in ihrer Existenz bedroht seien.

Verfassungsrechtlich sind grundsätzlich die Länder für Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Naturereignissen zuständig. Der Bund kann allerdings bei außergewöhnlichen Naturereignissen ausnahmsweise im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation und Verantwortung finanzielle Hilfe leisten. Voraussetzung dafür ist die Einstufung des Schadensereignisses als "Ereignis von nationalem Ausmaß". Ob ein solches vorliegt, ist im Wege einer "wertenden Einschätzung der Gesamtumstände des jeweiligen Schadereignisses" festzustellen, wie das BMEL gegenüber LTO erläuterte.

Generelle Schwelle für Hilfen ist, dass in einem Betrieb mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung zerstört sind. Die konkreten Verfahren für die Unterstützung wollen der Bund und die betroffenen Länder nun gemeinsam festlegen. Zuletzt hatte sich der Bund 2003 wegen einer Dürre an Finanzhilfen beteiligt. Damals zahlte er mit acht betroffenen Ländern insgesamt 82 Millionen Euro aus. Im Zusammenhang mit dem Hochwasser im Jahr 2013 leisteten Bund und Länder 213 Millionen Euro.

Schwere Ernteausfälle

Massive Trockenheit hat in diesem Jahr vor allem im Norden und Osten teils schwere Ernteausfälle verursacht. Bundesweit ergebe sich bei Getreide eine Menge von 35,6 Millionen Tonnen und damit ein Minus von 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, teilte der Bauernverband in seiner Bilanz mit. Hinzu kämen Einbußen bei Kartoffeln, Zuckerrüben und vor allem beim Anbau von Tierfutter. In einigen Regionen lägen Ernteverluste zwischen 50 und 70 Prozent bis hin zu Totalausfällen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied sprach von einer "miserablen Getreideernte". Daher sei es dringend geboten, dass Bund und Länder ein Hilfsprogramm mit Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Betriebe rasch auf den Weg bringen. Höhere Erzeugerpreise für Getreide an den internationalen Märkten seien dringend erforderlich.

Ackerbauern mit großen Einbußen profitierten aber nur begrenzt, wenn sie keine nennenswerten Mengen zu höheren Preisen absetzen könnten. Akute Probleme haben auch viele Viehhalter, bei denen Futter knapp zu werden droht. Wegen der Dürre ist einmal gemähtes Gras nun vielfach nicht für den sonst üblichen zweiten und dritten Schnitt nachgewachsen. Klöckner hat deswegen bereits Erleichterungen auf den Weg gebracht, damit zusätzliche Flächen zum Gewinnen von Futter genutzt werden können.

Der Bauernverband hatte Unterstützung von bis zu einer Milliarde Euro gefordert. Er setzt darauf, dass Hilfen für Betriebe in Existenznot möglichst noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können.

dpa/hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsrechtlich nun Weg frei für Nothilfe vom Bund: Bis zu 340 Millionen Euro für die Landwirte . In: Legal Tribune Online, 22.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30487/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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