Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz: Rich­ter­bund drängt auf Umset­zung des NetzDG

01.06.2017

Der Deutsche Richterbund drängt auf eine zügige Umsetzung des geplanten Gesetzes gegen Hass und Hetze im Netz, sieht aber noch Verbesserungspotential. So sollen die Ermittlungsbehörden gestärkt und Bußgelder verschärft werden.

Der Deutsche Richterbund drängt die Regierungskoalition aus Union und SPD, ihr geplantes Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), noch vor der Bundestagswahl Ende September zu beschließen. "Die Anbieter sozialer Netzwerke müssen ihrer schon heute bestehenden gesetzlichen Pflicht endlich nachkommen, strafbare Inhalte kurzfristig von ihren Plattformen zu entfernen", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Aus Sicht der Justizpraxis sei das Ziel, strafbare Inhalte rasch zu löschen, nachdrücklich zu begrüßen.

Zugleich müsse das Gesetz aber nachgebessert werden, um die Ermittlungsbehörden zu stärken, sagte Rebehn. Teilweise reagierten die Anbieter wie Facebook oder Twitter bei Anfragen von Polizei und Justiz gar nicht oder nur schleppend. Sie sollten daher verpflichtet werden, innerhalb von 48 Stunden auf Auskunftsersuchen der Strafverfolger zu reagieren und eine Auskunftsverweigerung zu begründen, schlägt der Richterbund vor. Wenn eine Kooperation ohne hinreichende Begründung verweigert werde, müssten scharfe Bußgelder drohen.

Das von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Gesetz sieht vor, dass strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Gegen den Gesetzentwurf gibt es Widerstand der Anbieter, aber auch von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden. Maas will ihn noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz: Richterbund drängt auf Umsetzung des NetzDG . In: Legal Tribune Online, 01.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23090/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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