Deutscher Ethikrat berät über Sterbehilfe: Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung nicht weit genug

28.09.2012

Der Deutsche Ethikrat hat sich am Donnerstag sowohl in öffentlicher als auch nicht öffentlicher Sitzung mit der Suizidbeihilfe auseinandergesetzt. Dabei war insbesondere der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe Thema.

Laut einer Pressemitteilung des Ethikrats begrüßt dieser grundsätzlich das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung, die organisierte Suizidbeihilfe gesetzlich zu regeln. Er ist allerdings mehrheitlich der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf mehr Probleme als Lösungen schafft. Der Rat sieht vor allem die Gefahr, dass durch die Beschränkung des Entwurfs auf die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe größere Anreize für andere Formen der organisierten Sterbehilfe geschaffen werden. Diese würden von dem Entwurf nicht mit erfasst. Daher plädiert der Ethikrat dafür, jede Form der organisierten Suizidbeihilfe zu regulieren und den Gesetzentwurf dahingehend zu erweitern.

Vor diesem Hintergrund hält der Ethikrat eine weitere gesellschaftliche Debatte für dringend erforderlich. Sie sollte sich nicht nur auf Fragen der Suizidbeihilfe begrenzen, sondern auch und vor allem die Suizidprävention stärken sowie den Ausbau der Palliativmedizin und -pflege in der medizinischen Praxis und in der Aus- und Weiterbildung fördern.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Deutscher Ethikrat berät über Sterbehilfe: Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug . In: Legal Tribune Online, 28.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7205/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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