Schengen-Raum: Deut­sch­land ver­län­gert Grenz­kon­trollen zu Öst­er­reich

12.10.2018

Deutschland verlängert seine Kontrollen an der Grenze zu Österreich für ein weiteres halbes Jahr. Innenminister Seehofer begründete die Entscheidung am Freitag mit der noch anhaltenden Migrationswelle.

Seit Herbst 2015 kontrolliert Deutschland seine Grenze zu Österreich, nachdem sich Zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa machten. Die Binnengrenzkontrollen, die es aufgrund des Schengen-Abkommens eigentlich nicht mehr geben sollte, wurden nun für ein weiteres halbes Jahr verlängert und werden damit bis Mai 2019 andauern.

"Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Binnengrenzkontrollen sind derzeit noch nicht gegeben", begründete Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Entscheidung. Der bisherige Grenzschutz sei unzureichend, da sich noch immer viele Migranten nach Westeuropa aufmachten, wie es in der Begründung weiter hieß.

Seehofer sagte, Ziel sei weiterhin eine Rückkehr zum Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen: "Grenzkontrollfreies Reisen zählt zu den größten Errungenschaften der Europäischen Union überhaupt." Als Innenminister sei es jedoch seine Pflicht, "alles in meiner Macht stehende zu tun, um verantwortungsvoll und angemessen auf die Herausforderungen im Bereich der Migration und Sicherheit zu reagieren".

Neben Deutschland kontrollieren derzeit fünf weitere europäische Länder zumindest Teile ihrer Schengen-Grenzen: Österreich, Frankreich, Schweden, Dänemark sowie das Nicht-EU-Land Norwegen. Zur Begründung werden Sicherheitsprobleme angeführt, die aus der Flüchtlingskrise resultierten. Die Frist für derlei Kontrollen beträgt sechs Monate, kann aber verlängert werden. Die Verlängerung muss allerdings in jedem Fall neu bei der Europäischen Kommission begründet werden.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schengen-Raum: Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Österreich . In: Legal Tribune Online, 12.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31499/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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