Der Fall "Winnenden"
Möglicherweise doch fahrlässige Tötung
16.09.2010
Der 51-jährige Geschäftsmann steht zwar bisher nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Stuttgarter Landgericht. Der Vorsitzende Richter schloss aber zum Prozessauftakt am Donnerstag nicht aus, dass sich der Sportschütze auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss und erteilte einen entsprechenden rechtlichen Hinweis.
Der Vater des Amokschutzen wird beschuldigt, die Tatwaffe sowie insgesamt 285 Schuss Munition unverschlossen in seinem Schlafzimmer aufbewahrt zu haben. Sein 17 Jahre alter Sohn hatte mit der Pistole am 11. März 2009 an der Albertville-Realschule in Winnenden zwölf Schüler und Lehrer erschossen und auf der Flucht drei weitere Menschen getötet, bevor er sich selbst das Leben nahm.
Nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verfahren im vergangenen Herbst eigentlich mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden wollte, wies der Generalstaatsanwalt jedoch eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Die 3. Jugendkammer, welche in diesem Fall zuständig gewesen wäre, entschied jedoch anders und beschränkte die Anklage auf den Verstoß gegen das Waffengesetz. Mit dem rechtlichen Hinweis des vorsitzenden Richters ist der weitere Gang des Verfahrens nun wieder völlig offen.
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Zitiervorschlag
dpa/mbr/LTO-Redaktion, Der Fall "Winnenden": Möglicherweise doch fahrlässige Tötung. In: Legal Tribune ONLINE, 16.09.2010, http://www.lto.de/persistent/a_id/1487/ (abgerufen am 19.06.2013)
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