Der Fall Benaissa: Bewäh­rungs­strafe für No-Angels-Sän­gerin

dpa/mbr/LTO-Redaktion

26.08.2010

Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist am Donnerstag vom Amtsgericht Darmstadt wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Sie war angeklagt, 2004 einen Sex-Partner mit dem Aids-
Virus angesteckt zu haben. Ein anderer Mann blieb, trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr, von einer Ansteckung verschont. Die 28-Jährige hatte zum Prozessauftakt zugegeben, dass sie trotz der ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte. Sie bedauerte ihr Verhalten ausdrücklich.

In ihren Plädoyers hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung
und auch die Nebenklage für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.
Benaissa hatte in ihrem Schlusswort noch einmal Einsicht gezeigt:
"Ich habe einen riesigen Fehler gemacht", sagte sie. "Es wird mir
immer leidtun."

 

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Zitiervorschlag

dpa/mbr/LTO-Redaktion, Der Fall Benaissa: Bewährungsstrafe für No-Angels-Sängerin . In: Legal Tribune Online, 26.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1298/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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