DAV

Relaunch des Anwaltsblatts mit neuen Herausgebern

03.01.2012

Das Anwaltsblatt tritt ab Januar mit einer neuen Heftkonzeption und einer neuen Website auf. Mit dem Relaunch reagiert die Redaktion nach eigenen Angaben auf die Veränderungen des Internets. Zugleich hat der DAV neue Herausgeber berufen.

Mit dem Januar-Heft des Anwaltblatts wurden vier neue Herausgeber berufen. Die Redaktion wird nun begleitet von DAV-Vizerpräsidenten Edith Kindermann und Herbert P. Schons. Die Fachanwältin für Familienrecht ist ebenso wie der auch im Kostenrecht bekannte Fachanwalt für Verkehrsrecht auch als Notar tätig. Weiter unterstützen Freshfields-Partner und Vorstandsmitglied des DAV Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen und der ehemalige DAV-Vizepräsident und Berliner Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg die Redaktion. Sie wurden Anfang Dezember von den bisherigen Herausgebern in ihre neue Aufgabe eingeführt.

Außerdem wurde das neue Anwaltsblatt überarbeitet: Der wissenschaftliche Aufsatzteil ist ausgebaut, die Rechtsprechung lesbarer und der Verbandsteil "Aus der Arbeit des DAV" aufgewertet worden. Neu ist in der Mitte des Heftes das Magazin.

"Wir wollen das Anwaltsblatt in die neue Online-Welt führen, ohne den wissenschaftlichen Anspruch einer juristischen Fachzeitschrift aufzugeben", sagte Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. Das Anwaltsblatt beweise, dass hochklassige Inhalte und Autoren sich moderner Grafik nicht unterordnen müssten.

Parallel zum Erscheinen des Heftes Anfang Januar ist darüber hinaus eine neue Website freigeschaltet worden. Erstmals gibt es eine von juris zur Verfügung gestellte Anwaltsblatt-Datenbank.

age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BVerfG: Bundespräsident Wulff ernennt neue Verfassungsrichter

In eigener Sache: Jurion - die neue digitale Lösung für die juristische Praxis

DAV: Anwältinnenpreis 2011 für Renate Damm

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, DAV: Relaunch des Anwaltsblatts mit neuen Herausgebern. In: Legal Tribune ONLINE, 03.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5213/ (abgerufen am 24.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
24

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: