DAV-Vizepräsident Riedmeyer: Rechtsschutzversicherung muss Anwaltswahl ermöglichen

24.01.2013

Anlässlich der Diskussion auf dem Verkehrsgerichtstag spricht sich der Deutsche Anwaltverein für eine freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte aus. Dies sei ein unverzichtbarer Grundsatz innerhalb der deutschen Rechtsordnung. Es sei zwar nachvollziehbar, wenn Versicherer auf Vertragsanwälte verwiesen, deren Qualität müsse aber überprüfbar sein.

Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert eine freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte. Diese dürfe auch nicht dadurch eingeschränkt werden, dass derjenige einen Selbstbehalt zahlen müsse, der sich gegen einen Vertragsanwalt des Versicherers entscheide. "Der Betroffene darf nicht dafür bestraft werden, wenn er den Anwalt seiner Wahl beauftragen möchte", so Riedmeyer.

Es sei zudem unzulässig, den Versicherungsnehmer bei Wahl eines Vertragsanwalts dadurch zu bevorteilen, dass er nicht in eine ungünstige Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird, so der DAV-Vize, der sich auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg beruft. Biete die Versicherung eine Auswahl an Vertragsanwälten nach bestimmten Qualitätskriterien, so müssten diese überprüfbar sein. Entsprechende Kriterien seien offen zu legen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

DAV-Vizepräsident Riedmeyer: Rechtsschutzversicherung muss Anwaltswahl ermöglichen . In: Legal Tribune Online, 24.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8028/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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