BVerwG zu Bundeswehr-Übungsflügen: Naturschutzverband kann Beteiligungsrecht haben

10.04.2013

Der Naturschutzverband "NABU" hat ein Beteiligungsrecht an der Entscheidung, ob über der Colbitz-Letzlinger Heide militärische Tiefflugübungen durchgeführt werden. Allerdings gilt das nur, wenn das Manöver zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets führen kann, stellte das BVerwG am Mittwoch klar.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass dem Naturschutzverband "NABU" ein Beteiligungsrecht an einer Entscheidung zu militärischen Übungen der Bundeswehr zustehen kann.

Die Luftwaffe plant Übungsflüge über der Colbitz-Letzlinger Heide, einem Gebiet mit gemeinschaftlicher Bedeutung (FHH-Gebiet) nördlich von Magdeburg. Sofern hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen für das Areal entstehen könnten, wären die Übungen naturschutzrechtlich unzulässig, so das Gericht. Wenn die Luftwaffe die militärischen Übungen dennoch durchführen will, müsse der klagende Naturschutzverbad beteiligt werden (Urt. v. 10.04.2013, Az. 4 C 3.12).

Nach Angaben des Verbands "NABU" beherbergt das Gebiet zahlreiche Vogelarten. Durch die anstehenden Tiefflüge würde der Bruterfolg gefährdet.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt sah den Verband als nicht beteiligungsberechtigt an. § 30 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gestatte der Bundeswehr, von den Mindestflughöhen abzuweichen, wenn besondere hoheitliche Aufgaben erfüllt werden sollen. Die Voraussetzungen des Naturschutzrechts habe sie nach Ansicht des OVG in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Dieses Urteil hob das BVerwG nun auf und verwies die Sache zur Verhandlung und Entscheidung zurück. Das OVG wird nun zu entscheiden haben, ob von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen ist.

Die Bundesrichter stellten klar, dass die Bundeswehr zwar von der Mindestflughöhe abweichen dürfe. Damit sei jedoch kein "Dispens von den formellen und materiellen Anforderungen des Naturschutzrechts" verbunden.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zu Bundeswehr-Übungsflügen: Naturschutzverband kann Beteiligungsrecht haben . In: Legal Tribune Online, 10.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8500/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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