BVerwG
Mutmaßlicher Hamas-Spendenverein soll Geldflüsse offenlegen
26.05.2011
Wenn die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH)sämtliche Aktivitäten im Gazastreifen und im Westjordanland einstellt und ihre Geldflüsse offenlegt, werde das Verbot entfallen, so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Beide Seiten hätten knapp vier Wochen Zeit, dem Vergleich zuzustimmen (Beschl. v. 25.05.2011, Az. 6 A 2.10).
Die IHH engagiere sich unbestritten weltweit caritativ und humanitär, erläuterte ein Gerichtssprecher. Die Unterstützung von Hilfsprojekten im Gaza-Streifen und im Westjordanland sei jedoch zweifelhaft.
Der Bundesinnenminister hatte das Verbot 2010 damit begründet, dass die IHH unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe eine Organisation unterstütze, die Gewalt gegen Israel ausübe. Die Förderung von Sozialprojekten im Gazastreifen habe einen Werbeffekt für die radikal-islamische Hamas.
cla/LTO-Redaktion
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, BVerwG: Mutmaßlicher Hamas-Spendenverein soll Geldflüsse offenlegen. In: Legal Tribune ONLINE, 26.05.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3368/ (abgerufen am 22.05.2012)
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