BVerwG
Marineoffiziere wegen Misshandlung degradiert
02.02.2012
Der Senat bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung, nach der er in Fällen einer entwürdigenden Behandlung eines Untergebenen durch einen Vorgesetzten eine Dienstgradherabsetzung ausspricht. Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine mildere Maßnahme gerechtfertigt hätten, vermochte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht erkennen. Insbesondere der Annahme der verurteilten Soldaten, es habe sich dabei um einen "Spaß" gehandelt, maßen die Richter kein solches Gewicht bei (Urt. v. 01.02.2012, Az. 2 WD 1.11).
Die beiden Unteroffiziere (Dienstgrade Maat bzw. Obermaat d.R.) hatten auf einem Schiff der Marine einen ihnen unterstellten Hauptgefreiten mit Klebeband an Fuß- und Handgelenken gefesselt und anschließend mit einem Schlauch nassgespritzt. Hierbei ließen sie das kalte Wasser auch in die geöffnete Hose des Untergebenen laufen.
Das Truppendienstgericht hatte gegen die beiden Soldaten ein vierjähriges Beförderungsverbot und eine vierjährige Kürzung der Bezüge um ein Zehntel verhängt. Das BVerwG hat die Berufungen der beiden Soldaten zurückgewiesen und auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft beide in einen Mannschaftsdienstgrad herabgesetzt.
tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
BVerwG zur Bundeswehr: Beurteilungsrichtlinie verstößt gegen Soldatenlaufbahnverordnung
Bundeswehr: Keine Entlassung wegen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Zitiervorschlag
, BVerwG: Marineoffiziere wegen Misshandlung degradiert. In: Legal Tribune ONLINE, 02.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5473/ (abgerufen am 24.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren