BVerwG: Marineoffiziere wegen Misshandlung degradiert

02.02.2012

Zwei Unteroffiziere der Marine sind in einen Mannschaftsdienstgrad herabgesetzt worden, weil sie gemeinsam einen Untergebenen misshandelt haben. Dies entschied der 2. Wehrdienstsenat des BVerwG am Mittwoch.

Der Senat bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung, nach der er in Fällen einer entwürdigenden Behandlung eines Untergebenen durch einen Vorgesetzten eine Dienstgradherabsetzung ausspricht. Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine mildere Maßnahme gerechtfertigt hätten, vermochte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht erkennen. Insbesondere der Annahme der verurteilten Soldaten, es habe sich dabei um einen "Spaß" gehandelt, maßen die Richter kein solches Gewicht bei (Urt. v. 01.02.2012, Az. 2 WD 1.11).

Die beiden Unteroffiziere (Dienstgrade Maat bzw. Obermaat d.R.) hatten auf einem Schiff der Marine einen ihnen unterstellten Hauptgefreiten mit Klebeband an Fuß- und Handgelenken gefesselt und anschließend mit einem Schlauch nassgespritzt. Hierbei ließen sie das kalte Wasser auch in die geöffnete Hose des Untergebenen laufen.

Das Truppendienstgericht hatte gegen die beiden Soldaten ein vierjähriges Beförderungsverbot und eine vierjährige Kürzung der Bezüge um ein Zehntel verhängt. Das BVerwG hat die Berufungen der beiden Soldaten zurückgewiesen und auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft beide in einen Mannschaftsdienstgrad herabgesetzt.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BVerwG zur Bundeswehr: Beurteilungsrichtlinie verstößt gegen Soldatenlaufbahnverordnung

Bundeswehr: Keine Entlassung wegen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

Muslime in der Bundeswehr: Das Kreuz mit der Scharia

Zitiervorschlag

BVerwG: Marineoffiziere wegen Misshandlung degradiert . In: Legal Tribune Online, 02.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5473/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen