BVerwG
Hans Eichel kann auf höhere Pension hoffen
24.11.2011
Nicht zahlen muss dagegen voraussichtlich die Stadt Kassel, gegen die Eichel - ebenso wie gegen das Land Hessen - geklagt hat. Die Klage gegen die Stadt wurde am Donnerstag in Leipzig verhandelt, das Verfahren gegen das Land Hessen ruht bislang.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Klage gegen die Stadt Kassel keinen Erfolg haben dürfte. Eichel habe sich zwar als Oberbürgermeister von Kassel Pensionsansprüche erworben. Maßgeblich sei aber seine spätere Tätigkeit als Bundesfinanzminister. Die Ruhebezüge dafür von gut 7.100 Euro seien eindeutig "amtsangemessen". Nach geltender Rechtslage sei nichts zu addieren.
Anders verhalte es sich mit den "durchaus großzügigen" Regelungen des Landes Hessen für Eichels Arbeit als Ministerpräsident. Das Urteil soll am späten Nachmittag verkündet werden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, BVerwG: Hans Eichel kann auf höhere Pension hoffen. In: Legal Tribune ONLINE, 24.11.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4891/ (abgerufen am 23.05.2012)
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