BVerwG
Blaulicht auch auf Mietautos zulässig
26.01.2012
Zwar lege der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der Norm des insofern einschlägigen § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Annahme nahe, dass die Zulassung von Blaulicht auf Fahrzeuge beschränkt, deren Halter ein Rettungsdienst ist. Doch demgegenüber ist zu berücksichtigen, dass diese Auslegung zu einer Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit des Betroffenen führt, die nicht durch hinreichende Gründe gerechtfertigt ist, urteilten die Leipziger Richter.
Es fehlten genügende Anhaltspunkte dafür, dass sich mit der Zulassung von Blaulichtfahrzeugen auf Autovermieter die Zahl der Blaulichtfahrzeuge und der Blaulichtfahrten und die damit verbundenen Gefahren signifikant erhöhen werden. Zudem könne die Zulassung eines Blaulichtfahrzeuges mit der Maßgabe erteilt werden, dass das Fahrzeug nur durch anerkannte Organisationen und Einrichtungen genutzt werden darf (Urt. v. 26.01.2012, Az. BVerwG 3 C 1.11).
Geklagt hatte ein Hamburger Unternehmen, das mit Blaulicht ausgestattete Fahrzeuge an die Bundeswehr vermietet. Dies war ihm zuletzt, trotz gültiger Zulassung eines Fahrzeuges mit Blaulichtanlage, behördlich untersagt worden. Zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun entschied.
mbr/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Zitiervorschlag
, BVerwG: Blaulicht auch auf Mietautos zulässig. In: Legal Tribune ONLINE, 26.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5412/ (abgerufen am 24.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren