BVerfG zur Verlinkung im Internet

Beschwerde der Musikindustrie abgewiesen

31.01.2012

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat sich der Heise Zeitschriften Verlag im jahrelangen Streit mit der Musikindustrie nun durchgesetzt. Dabei ging es um die Frage, ob das Branchenportal "heise online" innerhalb seiner Berichterstattung auch auf Angebote von Software-Herstellern verlinken darf, die Programme zum Knacken von kopiergeschützten Medien anbieten.

Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verlinkung im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit für zulässig erklärt. Eine Beschwerde der Musikindustrie gegen dieses Urteil wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun endgültig ab. Diese Entscheidung ist unanfechtbar (Beschl. v. 15.12.2011, Az. 1 BvR 1248/11).

Der Heise Verlag wertet das endgültige Urteil als wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit im Online-Journalismus. Streitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war ein Artikel über den Softwarehersteller Slysoft, dessen Programm "AnyDVD" mehrere Kopierschutzverfahren von DVDs aushebelt.

Die Kläger, unter anderem BMG, Edel, EMI, Sony, Universal und Warner, werteten die Berichterstattung als Anleitung zum Raubkopieren, da sie auch auf das Angebot von Slysoft verlinkte. Der Heise Verlag sieht dagegen in der Verlinkung ein besonderes Qualitätsmerkmal von Online-Medien, die damit ihren Lesern auch weitergehende Informationen anbieten können.

Bereits im Oktober 2010 hatte der BGH nach mehreren erwirkten Verfügungen zwischen den Grundrechten auf Eigentumsschutz und der Pressefreiheit abgewogen und die Setzung von Links schließlich für zulässig erklärt. Die Richter argumentierten, dass es sich dabei nicht um eine "technische Unterstützungsleistung" für die Angebote handele, sondern um "Belege und ergänzende Angaben", ähnlich wie bei Fußnoten. Deshalb stünden Links in Online-Medien unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Auch wenn die Links auf "unzweifelhaft rechtswidrige Äußerungen" verwiesen, sei ein Informationsinteresse gegeben.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Die Meinungsfreiheit schützt auch Links

BGH: Heise obsiegt gegen Musikindustrie

Illoyale Arbeitnehmer: Gefährliches Netzwerken bei Daimler

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, BVerfG zur Verlinkung im Internet: Beschwerde der Musikindustrie abgewiesen. In: Legal Tribune ONLINE, 31.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5451/ (abgerufen am 24.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
24

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: