BVerfG zur Verlinkung im Internet
Beschwerde der Musikindustrie abgewiesen
31.01.2012
Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verlinkung im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit für zulässig erklärt. Eine Beschwerde der Musikindustrie gegen dieses Urteil wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun endgültig ab. Diese Entscheidung ist unanfechtbar (Beschl. v. 15.12.2011, Az. 1 BvR 1248/11).
Der Heise Verlag wertet das endgültige Urteil als wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit im Online-Journalismus. Streitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war ein Artikel über den Softwarehersteller Slysoft, dessen Programm "AnyDVD" mehrere Kopierschutzverfahren von DVDs aushebelt.
Die Kläger, unter anderem BMG, Edel, EMI, Sony, Universal und Warner, werteten die Berichterstattung als Anleitung zum Raubkopieren, da sie auch auf das Angebot von Slysoft verlinkte. Der Heise Verlag sieht dagegen in der Verlinkung ein besonderes Qualitätsmerkmal von Online-Medien, die damit ihren Lesern auch weitergehende Informationen anbieten können.
Bereits im Oktober 2010 hatte der BGH nach mehreren erwirkten Verfügungen zwischen den Grundrechten auf Eigentumsschutz und der Pressefreiheit abgewogen und die Setzung von Links schließlich für zulässig erklärt. Die Richter argumentierten, dass es sich dabei nicht um eine "technische Unterstützungsleistung" für die Angebote handele, sondern um "Belege und ergänzende Angaben", ähnlich wie bei Fußnoten. Deshalb stünden Links in Online-Medien unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Auch wenn die Links auf "unzweifelhaft rechtswidrige Äußerungen" verwiesen, sei ein Informationsinteresse gegeben.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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BGH: Die Meinungsfreiheit schützt auch Links
Zitiervorschlag
, BVerfG zur Verlinkung im Internet: Beschwerde der Musikindustrie abgewiesen. In: Legal Tribune ONLINE, 31.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5451/ (abgerufen am 24.05.2012)
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