BVerfG
Wahlkreiszuschnitt muss Minderjährige berücksichtigen
22.02.2012
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies damit eine Beschwerde zurück, mit der die Bundestagswahl 2009 angefochten wurde (Beschluss v. 31. Januar 2012, Az.2 BvC 3/11). Das Gericht hat festgestellt, dass die Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2009 den Anforderungen des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit genügt. Der Gesetzgeber hat jedoch künftig bei der Einteilung der Wahlkreise den Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung zu berücksichtigen.
Der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 GG) besagt, dass die Stimme jedes Wahlberechtigten den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss. Die Wahlrechtsgleichheit unterliegt allerdings keinem absoluten Differenzierungsverbot, so die Richter.
Der Wahlgesetzgeber hat eine Wahlkreiseinteilung auf der Grundlage
der deutschen Wohnbevölkerung bislang im Hinblick darauf für zulässig
erachtet, dass sich der Anteil der Minderjährigen an der deutschen
Bevölkerung regional nicht in zu berücksichtigender Weise unterscheidet.
Ausweislich der herangezogenen Statistiken hat sich der Anteil Minderjähriger an der deutschen Bevölkerung jedoch nicht als so gleichmäßig erwiesen, dass Unterschiede in der regionalen Verteilung ohne weiteres zu vernachlässigen sind.
Dieser Befund ist zwar geeignet, die Annahme des Gesetzgebers einer
annähernd gleichmäßigen Verteilung der Minderjährigen über das
Wahlgebiet in Frage zu stellen, begründet jedoch auch unabhängig von der
Frage einer Rechtfertigung durch das Repräsentationsprinzip nach Art. 38
Abs. 1 Satz 2 GG für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag noch keinen
Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.
cla/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
, BVerfG: Wahlkreiszuschnitt muss Minderjährige berücksichtigen. In: Legal Tribune ONLINE, 22.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5612/ (abgerufen am 24.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren