BVerfG: Vorschriften zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

04.05.2011

Die Regelungen des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung sind nicht vereinbar mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten. Zu diesem Urteil kam das BVerfG.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) muss der Gesetzgeber ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

Vier Sicherungsverwahrte hatten sich mit Verfassungsbeschwerden gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der früher geltenden zehnjährigen Höchstfrist (Sicherungsverwahrung I) bzw. gegen die nachträgliche Anordnung ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Sicherungsverwahrung II) gewendet. 

Die Richter ordneten bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung Übergangsregeln an. Diese sehen vor, dass hochgefährliche Starftäter unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben dürfen. Andere müssten freigelassen werden.

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dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG: Vorschriften zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig . In: Legal Tribune Online, 04.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3185/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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